Last updated on Januar 22, 2024

Siehe auch: Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte

Länder haben unterschiedliche Steuersysteme, z.B. Territorialbesteuerung (Panama), Besteuerung des Welteinkommens (D, USA) oder Residenzbesteuerung (TH). Siehe: International taxation – Wikipedia

International taxation – Wikipedia

Deutschland hat mit den meisten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, u.a. mit interessanten Auswanderungsländern wie Georgien, Zypern, Thailand, Malaysia, Vietnam, Philippinen, Panama, nicht aber z.B. mit Kambodscha, Guatemala. DBA regeln, in welchem Umfang Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte haben. DBA werden abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen und Steuerumgehungen zu vermeiden.

Meine Aussagen zu Steuern sind wackeliger als zu anderen Themen – ist halt ein recht komplexes Thema und ich bin kein Steuerspezialist.

Ob jemand in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt und damit als natürliche Person grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt und welche Einkünfte sie erzielt. Es wird unterschieden in:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht
  • Beschränkte Steuerpflicht
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • Nicht steuerpflichtig

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig ist man, wenn man weder einen Wohnsitz in D hat noch sich länger als 183T im J in Deutschland aufhält, siehe Lange Auslandsaufenthalte 2. Staatsbürgerschaft, Melderecht, Adressen.

Die Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (Wegzugsbesteuerung) erweitert die Steuerpflicht bei Personen für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Wohnsitz wird in ein Niedrigsteuerland verlagert.
  • Der Steuerpflichtige war in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Der Steuerpflichtige hat weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland – dazu kann vielleicht schon ein deutsches Bankkonto ausreichen, siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte – Auswanderer).

Achtung Falle! Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Wegzug aus Deutschland!? – YouTube

Wegzugsbesteuerung Deutschland – Berechnung, Umgehung & Änderungen in 2022 [Viele Ansichten von GoodbyMatrix teile ich nicht!]

Die Erbschaftsteuerpflicht wirkt als erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei deutschen Staatsangehörigen noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland nach.

Für weitere Infos zur internationalen Steuerpflicht siehe:
– Wirelesslife: Alles über Steuern für digitale Nomaden, Online Unternehmer und Freelancer
– Staatenlos: Irrtümer der Steuerpflicht in Deutschland
OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS: Progress report September 2022-September 2023

Mit Auslandsdepots lassen sich Steuern kaum vermeiden, aber ins Folgejahr verschieben, siehe Zehn Gründe für ein Auslandsdepot … (und fünf dagegen).

Steuerflucht?

Gänzlich vermeiden lassen sich Steuern prinzipiell, wenn man sich aus D abmeldet, es vermeidet in jedem anderen Land einen Steuerwohnsitz auszulösen und in D keine Steuerpflicht auszulösen.

  • Um einen Steuerwohnsitz zu vermeiden, reicht es in einigen Länder aus, die Aufenthaltsdauer auf max. 180 Tage pro Jahr (kumulativ) zu beschränken, also als Perpetual Traveler zu leben. Das kann aber mühsam werden, weil man ggf. für Dinge wie Immobilienkauf/-verkauf, Eröffnung von Bankkonten, Firmengründungen, Kredite und stellen von Rechnungen meist eine Steuer-ID braucht. Auch wollen die meisten wohl nach einiger Zeit des Herumreisens eine Homebase.
  • Die Steuerpflicht in D für gewerbliche Einnahmen (z.B. als digitaler Nomade) lässt sich allerdings nicht durch einen reinen Geschäftsleitungswohnsitz, wie z.B. eine US LLC umgehen, denn nach aktuellem Recht unterliegen ausländische Einkünfte, welche nicht durch eine ausländische Betriebsstätte erwirtschaftet werden, der deutschen Steuerpflicht. Dagegen hilft auch ein steuerlicher Wohnsitz nicht.
    Siehe Als „Staatenloser“ in der Steuerhinterziehung!? – YouTube. Die Aussagen von RA Greenawalt stehen in Widerspruch zu z.B. den Aussagen von staatenlos.ch.

Nach meinem angelesenen Halbwissen scheint es nicht möglich, der Steuerpflicht gänzlich zu entgehen, indem man digitaler Nomade oder Perpetual Traveler wird. Daraus verlassen, dass einen das Finanzamt schon nicht erwischt, würde ich mich nicht.

Minimieren lassen sich Steuern, indem man in ein Land zieht, welches Auslandseinkünfte nicht oder nur gering versteuert, wobei die unterschiedlichen Einkunftsarten zu beachten sind.

Wenn das Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen besteht und man die Steuern in D darauf für ungerecht hält, ist eine Beratung durch einen einschlägig qualifizierten Steuerberater erwägenswert, um ggf. durch Internationalisierung seine Steuerpflicht in D zu vermeiden.

Viele Infos und Ansichten (letztere teile ich weitgehend nicht) dazu finden sich hier:
ExpatsGlobal | RA Dr. Tim Greenawalt
https://www.staatenlos.ch
Christoph Heuermann (Staatenlos) – YouTube
https://goodbyematrix.com
Was ist ein Perpetual Traveler? (https_goodbyematrix.com)
https://nomadcapitalist.com
https://www.wohnsitzausland.com/
Ist ein Steuerwohnsitz notwendig? – Staatenlos – Christoph Heuermann
Rente – Staatenlos – Christoph Heuermann
Speziell zu Steuer als perpetual Traveler:
Staat & Wohnsitzlosigkeit – Gefahren & Vorbeugung für Perpetual Traveller (staatenlos.ch)
Perpetual Traveler? Was ist das und wie kannst Du einer werden? (goodbyematrix.com)

Tax Resident of Nowhere (linkedin.com):
„…Although it is possible for some European residents and UK nationals to be tax resident of nowhere, we have come to find that most of the time people only chose this option for a short term solution. Once they have to start dealing with bigger (financial) institutions they will usually chose to become a tax resident in a low tax country. However, it is completely a personal choice whether or not you would like to become a tax resident of another country. You might want to ask yourself what your future will look like. Are you wanting to purchase a house sometime soonn and do you need a loan from the bank? If so, they’ll usually require a tax return from the last 2 years. Who are your clients and will they ever ask you for a tax ID number? Are you transferring large sums of money in the traditional banking system – if so, it is not uncommon to receive a letter that asks for past tax returns to make sure that the money was actually taxed…

Auch zum Aufnehmen weiterer Staatsbürgerschaften (die kann man sogar mittels Investitionen kaufen) habe ich nicht recherchiert:
International Tax Competitiveness Index
Index of Economic Freedom
Statistiken zu den mächtigsten Staaten der Welt

Übrigens; Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Hier ein paar interessante Infos aus der Auswanderungs-Thread der Freiheitsmaschine:

Die Niederlande nimmt an, dass Du mit Deinem liquiden Vermögen eine jährliche Rendite von 6,17% erwirtschaftest. Diese imaginäre Rendite besteuert die Niederlande dann aktuell jährlich pauschal mit 32%.

Das heißt jährlich werden 2% Deines liquiden Vermögens wegbesteuert, unabhängig davon wie Deine persönliche Rendite aussieht. Das heißt 3,5% jährliche Entnahmerate auf Aktienvermögen werden dort zu 1,5%.

Meanwhile in Deutschland mit seinen 26,375% auf Dividenden macht bei einer angenommenen Dividendenrendite von 3,5% „nur“ 0,92% auf das Vermögen.

Außerdem kann man sich alternativ nach der normalen Einkommenssteuertabelle besteuern lassen und das bedeutet z.B. als Familie mit 60.000 Dividendeneinkommen im Jahr und keinem weiteren Einkommensquellen (also für die meisten finanziell unabhängigen Bürger die Zeit vor Rentenbezug) eine Steuerbelastung von ca. 16% plus Abzugsmöglichkeit für die Krankenversicherung:

Und in Ländern wie Zypern sind 17 Jahre lang keine Steuern auf Kapitalerträge oder Dividenden fällig, danach nur 17% auf Dividenden (generell 0% auf Kapitalerträge bei Aktien).

In Griechenland werden in der Entnahmephase für 15 Jahre alle Einkommensarten nur mit 7% versteuert (inkl. gesetzlicher Deutscher Rente & Betriebsrente) und Quellensteuern können angerechnet werden (Italien für 10 Jahre).

Als Renter unbeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Die beschränkte Steuerpflicht kann zu höheren Steuern führen, weil bestimmte Freibeträge (z.B. 8T€ Grundfreibetrag) nicht angerechnet werden. Man kann aber beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen was häufig zu geringeren Steuern führt, weil damit man diese Freibeträge wieder angerechnet werden. Voraussetzung für den Antrag ist aber, dass die Welteinkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen. Für diese Beantragung ist eine Einkommensbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nötig. Wenn diese Bescheinigung nicht zu bekommen ist (wohl z.B. in TH so) scheint das FA ausnahmsweise eigene Angaben zum Einkommen zu akzeptieren.

Wer als Auswanderer sein Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Renten besteht sollte prüfen , ob sich die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht lohnt. Siehe Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht.

DRV-Rente im Ausland

Hier einige Links der DRV zur Rente im Ausland:

Rente im Ausland
Immer mehr Deutsche verbringen Ruhestand im Ausland
Ansprechpartner der Rentenversicherung nach Ländern
Rentenansprüche bei Umzug in das Ausland

Generell werden deutsche Renten auch ins Ausland ungekürzt ausgezahlt. Es gibt aber 2 Ausnahmen:

  • Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge. Wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegst, musst man die staatliche Förderung zurückzahlen.
  • Wird eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch, weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, dann wird diese gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt.

Wer nur eine DRV-Rente als Einkünfte hat, wird in D nur gering besteuert, siehe Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! Die Besteuerung im Ausland kann höher sein.

Keine Steuern auf Rente in Thailand

Weil Thailand die Steuer auf DRV-Renten seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt, lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die DRV-Rente zahlt, siehe Null Steuer auf Rente in Thailand.

Bankkonten

Für Aspekte zu deutschen Konten, speziell für Auswanderer und Ausländer siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte) – Auswanderer.

Kapitalerträge für Steuerausländer

Auf ausländische Kapitalerträge (Zinsen) fallen genauso Steuern in D an wie auf deutsche. Bei einem Konto im Ausland ist der Anleger verpflichtet, die ausländischen Erträge in seiner Steuererklärung anzugeben.

Von einem Konto bei einer inländischen Bank führt diese die Abgeltungssteuer automatisch an das FA ab.

  • Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) können bei ihrer Bank einen Antrag auf Abstandnahme vom Kapitalsteuerabzug stellen. Dabei ist eine Abmeldebescheinigung aus D und eine Wohnsitzbescheinigung aus dem Ausland vorzulegen.
  • Steuerausländer können nachträglich eine Teilerstattung der Abgeltungssteuer beantragen, beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Dabei wird die Differenz zwischen der Abgeltungssteuer von 25% und der nach dem geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer erstattet. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden nur 15% auf Zinsen nur 10 % Quellensteuer einbehalten.

Zur Besteuerung von Investments für Steuerausländer ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds (auf Aktien, Anleihen oder Immobilien) und Direktanlagen (in Aktien oder Unternehmensanteile).

  • Fonds
    Mit der Investmentsteuerform von 2018 werden bestimmte Einkünfte mit Inlandsbezug bereits auf Fondsebene besteuert. Ausschüttungen und zugerechnete Thesaurierungsbeträge auf Fonds braucht der Anleger selber in D nicht zu versteuern. Als Steuerausländer trägt man also nur indirekt die renditeschmälernde Steuerbelastung, welche automatisch auf Fondsebene stattfindet.
    Die deutsche Nichtbesteuerung der Ausschüttungen gilt unabhängig davon, welche Vermögensgegenstände der Fonds hält und in welchen Staat der Anleger ansässig ist und ob mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungs- abkommen (DBA) besteht.
  • Direktanlage in Aktien oder Unternehmensanteile
    Hier ist der Steuerausländer selbst ggf. im Inland beschränkt steuerpflichtig – je nach Qualifizierung der Einnahmen mit Inlandsbezug, die er unmittelbar erzielt. Ob und inwieweit Deutschland von einem etwaigen Besteuerungsrecht Gebrauch macht, hängt davon ab, in welchem Staat der Anleger ansässig ist und ob aufgrund von EU-Vorschriften oder DBA ein deutsches Besteuerungsrecht eingeschränkt ist.

Für Details siehe:

Zu Besteuerung von Steuerausländers:
InvStG 2018 – Besteuerung des Steuerausländers bei Investments in Fonds mit deutschen Aktien, Immobilien etc.
Zur Investmentsteuerform allgemein:
Besteuerung von Investmentfonds: Neuregelungen durch die Investmentsteuerreform 2018
So funktioniert die Steuer auf Aktienfonds und ETFs seit 2018

Besteuerung von Einzelwerten vs. Fonds für Steuerausländer

Im Kontext dieses Blogs „Weltweit im Ruhestand“ sind die Unterschiede in der Besteuerung von Investments für Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) zwischen Investments in Fonds (auf Aktien, Anleihen oder Immobilien) und Direktanlagen (in Aktien oder Unternehmensanteile) interessant, siehe InvStG 2018 – Besteuerung des Steuerausländers bei Investments in Fonds mit deutschen Aktien, Immobilien etc. Hier sind Fonds im Vorteil oder zumindest einfacher zu managen. Man kann als Steuerausländer deutsche Aktien und Beteiligungen der Einfachheit halber generell meiden.
„Die Fondsanlage ist bei Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) insbesondere attraktiv, wenn der Investor in einem Nicht-DBA-Staat ansässig ist oder z.B. aufgrund von Missbrauchsvorschriften, Abkommensvergünstigungen oder die Quellensteuerreduktionsmöglichkeiten der EU-Mutter-Tochter Richtlinie nicht in Anspruch nehmen kann. Auch die Inbound-Investition durch ausländische natürliche Personen in inländische gewerbliche Personengesellschaften (z.B. im Erneuerbare Energien Sektor) oder inländische Immobilien ist über Investmentfonds grundsätzlich vorteilhaft“.

Man darf jedoch nie vergessen, dass sich das Steuerrecht jederzeit ändern kann.

Auslandsimmobilien

Auch bei Auslandsimmobilien scheint mir die Entscheidung Mieten oder Kaufen eher eine Lifestyle-Entscheidung zu sein, was völlig in Ordnung ist. Ich persönlich bevorzuge es mit max. 1 Mon Verlust an Mietzahlungen umziehen zu können, wenn Nachbarn zuziehen, die laut sind, ihren Müll im Garten verbrennen, ihre Hunde nicht im Griff habe, sich einen lauten Gockel zulegen etc. oder wenn eine laute Bar in der Gegend aufmacht oder die Umweltverschmutzung störend wird.

Investieren in Auslandsimmobilien kann einerseits vorteilhaft sein für mehr Sicherheit durch internationale Diversifikation, andererseits herrscht nicht überall dieselbe Rechtssicherheit wie in D. Es wird von Fällen z.B. in Thailand berichtet, in denen Ausländer zumindest Schwierigkeiten haben, legal in Condos investiertes Geld nach deren Verkauf wieder aus Thailand auszuführen. In vielen Ländern ist die Bargeldverfolgung nicht so lasch wie in D – welches dafür bei der organisierten Kriminalität beliebt ist.

Auch bei Auslandsimmobilien scheint mir die Entscheidung, Mieten oder Kaufen eher auf einer Grundhaltung zu beruhen als auf kühler finanzieller Abwägung.

Beziehungen mit (ausländischen) Partnern

Im Kontext „Weltweit …“ ist die Konstellation einer Beziehung mit einem ausländischen Partner zu bedenken. Es gibt häufig Beziehungen mit großem Altersunterschied oder solche, die aus Sicht des ausländischen Partners besonders unter dem Aspekt der finanziellen Versorgung interessant sind. Ich will solche Beziehungen nicht abwerten: Sie können eine glückliche Win-Win-Konstellation für beide Partner, Familien und Länder sein. Hier sollte aber jeder vorsichtig sein – nicht nur sogenannte Liebeskasper. Liquides Vermögen oder Immobilienbesitz ist leicht vollständig verloren, Renten nicht. Es empfiehlt sich, nicht sein komplettes Vermögen offenzulegen – nicht zuletzt, um übereifrige Begehrlichkeiten von Familienmitgliedern oder Bekannten zu vermeiden. In D sollte man einen Ehevertrag haben. Bei internationalen Beziehungen sind weitergehende Absicherungen empfehlenswert. Als Ausländer hat man häufig nicht dieselben Rechte wie Inländer (selbst wenn man eingeheiratet ist) und im Ausland gibt es häufig keine mit D vergleichbare Rechtssicherheit.

Persönlich habe ich nur Erfahrung mit etwas Unterstützung der Familie meines langjährigen Reiseführers in Myanmar – schon da finde ich es schwer zu beurteilen, was angemessen ist.