Last updated on Oktober 14, 2025

Inhalt

Siehe auch:
Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte
Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte)

Meine Aussagen zu Steuern sind wackeliger als zu anderen Themen – ist halt ein recht komplexes Thema und ich bin kein Steuerspezialist. Beim Planen einer Auswanderung würde ich mich zu so komplexen Themen wie dem Zusammenspiel von Steuer- und Melderecht von einem Spezialisten beraten lassen.

Länder haben unterschiedliche Steuersysteme, z.B. Territorialbesteuerung (Panama), Besteuerung des Welteinkommens (D, USA) oder Residenzbesteuerung (TH). Siehe: International taxation – Wikipedia

Steuersysteme in der Welt

International taxation – Wikipedia

Deutschland folgt für unbeschränkt Steuerpflichtige dem Welteinkommens-prinzip und hat mit den meisten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, u.a. mit interessanten Auswanderungsländern wie Georgien, Zypern, Thailand, Malaysia, Vietnam, Philippinen, Panama, nicht aber z.B. mit Kambodscha, Guatemala. DBA regeln, in welchem Umfang Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte haben. DBA werden abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen und Steuerumgehungen zu vermeiden.

Steuerpflichten in Deutschland

Ob jemand in Deutschland steuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt und welche Einkünfte sie erzielt. Siehe auch: Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte. Es wird unterschieden in:

  • Nicht steuerpflichtig
  • Unbeschränkte Steuerpflicht
  • Beschränkte Steuerpflicht

Steuerpflichten sind komplex. Besser von einem Steuerberater beraten lassen!
Man sollte nie vergessen, dass sich das Steuerrecht jederzeit ändern kann.

Nicht steuerpflichtig ist, wer

  • keinen Wohnsitz in D hat
  • und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in hat
  • und keine inländischen Einkünfte hat

Für natürliche Personen mit inländischen Einkünften gilt:

  • Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung greifen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in D einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • Steuerpflichtig ist das gesamte Welteinkommen, z.B. Arbeitslohn, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse von Aktien und Fonds. Es ist unerheblich, in welchem Land die Einkünfte erzielt werden.
    • Mit DBAs wird das Besteuerungsrecht für Miet- und Pachteinnahmen sowie Veräußerungsgewinne von Immobilien/Grundstücken in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich das Vermögen befindet.
  • Beschränkt steuerpflichtig (Steuerausländer) ist, wer in D weder einen Wohnsitz hat noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, siehe
    Lange Auslandsaufenthalte 2. Staatsbürgerschaft, Melderecht, Adressen.
    Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte
    • Weiterhin in D zu versteuern sind z.B.
      • Miet- und Pachteinnahmen aus inländischen Immobilien/Grundstücken
      • GRV-Renten
        Wenn über das DBA das Quellenstaatsprinzip gilt (D behält das Besteuerungsrecht). Dies gilt z.B. für Spanien, Portugal, Irland, Finnland, Schweden, Italien
      • Pensionen und Versorgungsbezüge
        Hier bleibt im Unterschied zu GRV-Renten auch nach DBA das Besteuerungsrecht in der Regel bei D
      • Renten aus privater Altersvorsorge (pAV)
      • Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien/Grundstücken
      • Dividenden aus inländischen Aktien
        Wobei die Besteuerungshöhe durch DBA begrenzt sein kann.
      • Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Fonds, wenn diese über eine deutsche Depotbank gehalten werden.
      • Gewinne aus dem Verkauf einer wesentlichen Beteiligung (≥1%) an inländischen Gesellschaften.
    • Nicht in D zu versteuern sind z.B.
      • Bankzinsen aus deutschen Quellen
      • GRV-Renten
        Wenn über ein DBA das Wohnsitzstaatsprinzip gilt (das Besteuerungsrecht liegt allein beim Wohnsitzstaat). Dies gilt z.B. für Thailand, USA, Kanada, Großbritannien, Griechenland, Vietnam, Polen, Vereinigte Arabische Emirate, Albanien.
        • Nur Thailand ist mir die Besonderheit bekannt, dass es diese Steuer generell nicht eintreibt, siehe Null Steuer auf Rente in Thailand.
        • Bei Ländern, die diese Rente nicht besteuern (z.B. aufgrund eines Territorialprinzips), kann D die Besteuerung mittels der Rückfallklausel zurückfordern. Bei TH tut D das bisher aber nicht.
      • Verkaufserlöse von Einzelaktien (Kleinbeteiligungen)
        Diese werden für normale Anleger in der Regel nicht in Deutschland besteuert, da ihre Beteiligung meist unter 1 % liegt.
      • Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Fonds, wenn diese NICHT über eine deutsche Depotbank gehalten werden.
      • Dividenden aus ausländischen Aktien.
    • Zu Unrecht zurückbehaltene Kapitalertragssteuer und Quellensteuer kann man zurückfordern.
      • Steuerausländer können bei ihrer Bank die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug für national nicht steuerpflichtige Einnahmen beantragen.
      • Steuerausländer können nachträglich eine Teilerstattung der Abgeltungssteuer beantragen, beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern

Folgen eines Wegzugs können sein:

  • Wegzugsbesteuerung
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Die Wegzugsbesteuerung fällt einmalig nach Wegzug (bei Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht) auf qualifizierte Anteile an Kapitalgesellschaften an. Gute Infos dazu finden sich bei RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal – YouTube. Für die meisten Rentner spielt die Wegzugsbesteuerung keine Rolle.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällt für einen Zeitraum von 10J anch Wegzug an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Wohnsitz wird in ein Niedrigsteuerland verlagert.
  • Der Steuerpflichtige war in den letzten 10J vor dem Wegzug mindestens 5J unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Der Steuerpflichtige hat weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Deutschland.
    Wesentliche Interessen liegen vor, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (z. B. Vermögen im Inland über 30% des Gesamtvermögens oder über 154.000 Euro; oder Beteiligung von mind. 1% an einer Kapitalgesellschaft).
    Ein Bankkonto allein gilt in der Regel nicht als wesentliches Interesse.

Achtung Falle! Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Wegzug aus Deutschland!? – YouTube

Die Erbschaftsteuerpflicht wirkt als erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei deutschen Staatsangehörigen noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland nach.

Wenn das Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen besteht und man die Steuern in D darauf für ungerecht hält, ist eine Beratung durch einen einschlägig qualifizierten Steuerberater erwägenswert, um ggf. durch Internationalisierung seine Steuerpflicht in D zu vermeiden. Insbesondere weil auch andere Länder ihre Eigenheiten zu Besteuerung haben.
Mit Auslandsdepots lassen sich Steuern aber kaum vermeiden, aber ins Folgejahr verschieben, siehe Zehn Gründe für ein Auslandsdepot … (und fünf dagegen).

Unbeschränkte Steuerpflicht nach Auswanderung beantragen?

Die beschränkte Steuerpflicht kann zu höheren Steuern führen, weil bestimmte Freibeträge (z.B. 12T€ Grundfreibetrag) nicht angerechnet werden. Man kann aber beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, was häufig zu geringeren Steuern führt, weil damit diese Freibeträge wieder angerechnet werden. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Welteinkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen. Für diese Beantragung ist eine Einkommensbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nötig. Wenn diese Bescheinigung nicht zu bekommen ist (wohl z.B. in TH so) scheint das FA ausnahmsweise eigene Angaben zum Einkommen zu akzeptieren.

Wer als Auswanderer sein Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Renten bezieht, sollte also prüfen, ob sich die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht lohnt. Siehe Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht.

Kaufkraftrisiko im Ausland

Wer seine Haupteinkünfte (z. B. Renten, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen) in Euro erzielt, aber dauerhaft in einem Land mit anderer Währung lebt, ist einem besonderen Kaufkraftrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko hat zwei Komponenten:

  • Währungsrisiko: Das Euro-Einkommen verliert sofort an Wert, wenn der Euro gegenüber der lokalen Währung abwertet (z.B. der Euro für 50 Baht nur noch 40 Baht erhält). Dies macht alle lokalen Ausgaben von Miete bis Lebensmittel teurer.
  • Lokale Inflation: Steigt die Inflation im Aufenthaltsland schneller als in Deutschland, dann verliert man im Reiseland mehr Kaufkraft als in D lebend.

Diesen besonderen, möglichen Kaufkraftverlust beim dauerhaft im Ausland Leben sollte man beim Liquiditätspuffer und bei der Investmentstrategie zur Inflationsabsicherung beachten und erwägen, Konten und Depots auch in lokaler Währung zu führen.

Besteuerung von Einzelwerten vs. Fonds für Steuerausländer

Rein steuerlich ist es für Ausgewanderte vorteilhaft, in Einzelaktien ohne Dividenden statt in Fonds zu investieren:
Die Entscheidung zwischen Einzelaktien und Fonds ist für beschränkt Steuerpflichtige entscheidend, da das deutsche Steuerrecht die Gewinne unterschiedlich behandelt. Gewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien (Kleinbeteiligungen unter 1%) sind für den Normalanleger in Deutschland nicht steuerpflichtig (§49 EStG). Im Gegensatz dazu unterliegen Fondserträge (Ausschüttungen und die jährliche Vorabpauschale) der deutschen Kapitalertragsteuer, sofern die Anteile bei einer deutschen Depotbank gehalten werden. Daher ermöglicht die Anlage in Einzelaktien ohne Dividenden (Wachstumswerte) die steuerfreie Realisierung von Kursgewinnen in Deutschland und ist rein steuerlich oft vorteilhafter als die Anlage in Fonds.

Steuervermeidung durch Perpetual Traveling?

Gänzlich vermeiden lassen sich Steuern prinzipiell, indem man aus D auswandert und in keinem anderen Land einen Steuerwohnsitz auslöst.

Um einen Steuerwohnsitz zu vermeiden, reicht es in einigen Ländern aus, die Aufenthaltsdauer auf kumulativ max. 183T pro Jahr (in manchen Ländern pro 12-Monats-Zeitraum) zu beschränken – also als Perpetual Traveler zu leben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in jedem Land unter 180T bleiben und gut dokumentieren, wo er sich aufhält. Das kann aber mühsam werden:

  • Ohne Steuer-ID ist es oft schwierig, Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen, Bankkonten zu eröffnen, Kredite zu erhalten, eine Firma zu gründen oder Rechnungen zu stellen. Viele Staaten verlangen zudem bei längerem Aufenthalt Nachweise über Krankenversicherung, lokale Meldeadresse oder Rechnungen für Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung).
  • Auch wollen die meisten Reisenden nach einiger Zeit des Herumreisens wieder eine Homebase, vgl. Heimatbasen (home bases).

Die deutsche Steuerpflicht für Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit (z. B. als digitaler Nomade) lässt sich nicht einfach durch eine Briefkastenfirma oder eine ausländische Geschäftsadresse (z. B. über eine US-LLC) umgehen. Nach aktueller Rechtslage unterliegen solche Einkünfte in Deutschland der Steuerpflicht, wenn keine echte ausländische Betriebsstätte existiert. Ein steuerlicher Wohnsitz im Ausland ändert daran nichts, solange die tatsächliche Leitung oder Arbeitsleistung faktisch aus Deutschland erfolgt.
Digital Nomads geht es an den Kragen!

Aussagen von Beratern wie etwa RA Greenawalt oder Plattformen wie staatenlos.ch zur Steuervermeidung durch Perpetual Traveling gehen teils deutlich auseinander. Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie für eine angenehme Lebensführung erscheint es mir nicht realistisch, durch reines Dauerreisen oder digitale Arbeit der Steuerpflicht vollständig zu entgehen. Wer das versucht, riskiert spätere Nachforderungen und Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Steuern minimieren lässt sich dagegen durchaus legal, indem man den steuerlichen Wohnsitz in ein Land mit Territorialbesteuerung (z. B. Georgien, Panama, Paraguay, Thailand) oder geringen Auslandseinkünfte-Regeln verlegt. Dort werden oft nur Einkünfte aus lokaler Quelle besteuert, während ausländische Einkünfte steuerfrei bleiben.

Auslandsimmobilien

Auch bei Auslandsimmobilien scheint mir die Entscheidung Mieten oder Kaufen eher eine Lifestyle-Entscheidung zu sein, was völlig in Ordnung ist. Ich persönlich bevorzuge es, mit max. 1 Mon Verlust an Mietzahlungen umziehen zu können, wenn Nachbarn zuziehen, die laut sind, ihren Müll im Garten verbrennen, ihre Hunde nicht im Griff haben, sich einen lauten Gockel zulegen etc., oder wenn eine laute Bar in der Gegend aufmacht oder die Umweltverschmutzung störend wird.

Investieren in Auslandsimmobilien kann einerseits vorteilhaft sein für mehr Sicherheit durch internationale Diversifikation, andererseits herrscht nicht überall dieselbe Rechtssicherheit wie in D. Es wird von Fällen z.B. in Thailand berichtet, in denen Ausländer zumindest Schwierigkeiten haben, legal in Condos investiertes Geld nach deren Verkauf wieder aus Thailand auszuführen. In vielen Ländern ist die Bargeldverfolgung nicht so lasch wie in D – welches dafür bei der organisierten Kriminalität beliebt ist.

Siehe Heimatbasen (home bases)

Beziehungen mit (ausländischen) Partnern

Im Kontext „Weltweit …“ ist die Konstellation einer Beziehung mit einem ausländischen Partner zu bedenken. Es gibt hier häufig Beziehungen mit großem Altersunterschied oder solche, die aus Sicht des ausländischen Partners besonders unter dem Aspekt der finanziellen Versorgung interessant sind. Ich will solche Beziehungen nicht abwerten: Sie können eine glückliche Win-Win-Konstellation für beide Partner, Familien und Länder sein. Hier sollte aber jeder vorsichtig sein – nicht nur sogenannte Liebeskasper. Liquides Vermögen oder Immobilienbesitz ist leicht vollständig verloren, Renten nicht. Es empfiehlt sich, nicht sein komplettes Vermögen offenzulegen – nicht zuletzt, um übereifrige Begehrlichkeiten von Familienmitgliedern oder Bekannten zu vermeiden. In D sollte man einen Ehevertrag haben. Bei internationalen Beziehungen sind weitergehende Absicherungen empfehlenswert. Als Ausländer hat man häufig nicht dieselben Rechte wie Inländer (selbst wenn man eingeheiratet ist) und im Ausland gibt es häufig keine mit D vergleichbare Rechtssicherheit.

Persönlich habe ich nur Erfahrung mit etwas Unterstützung der Familie meines langjährigen Reiseführers in Myanmar – schon da finde ich es schwer zu beurteilen, was angemessen ist.

Diverse Infos

Viele Infos und Ansichten (letztere teile ich weitgehend nicht) dazu finden sich hier:
Perspektive Ausland: Der Auswanderer Podcast
ExpatsGlobal | RA Dr. Tim Greenawalt
https://www.staatenlos.ch
Christoph Heuermann (Staatenlos) – YouTube
https://goodbyematrix.com
Was ist ein Perpetual Traveler? (https_goodbyematrix.com)
https://nomadcapitalist.com
https://www.wohnsitzausland.com/
Ist ein Steuerwohnsitz notwendig? – Staatenlos – Christoph Heuermann
Rente – Staatenlos – Christoph Heuermann
Speziell zu Steuer als Perpetual Traveler:
Staat & Wohnsitzlosigkeit – Gefahren & Vorbeugung für Perpetual Traveller (staatenlos.ch)
Perpetual Traveler? Was ist das und wie kannst Du einer werden? (goodbyematrix.com)

Interssante Diskussionen:

  • Tax Resident of Nowhere (linkedin.com):
    „…Although it is possible for some European residents and UK nationals to be tax resident of nowhere, we have come to find that most of the time people only chose this option for a short term solution. Once they have to start dealing with bigger (financial) institutions they will usually chose to become a tax resident in a low tax country. However, it is completely a personal choice whether or not you would like to become a tax resident of another country. You might want to ask yourself what your future will look like. Are you wanting to purchase a house sometime soonn and do you need a loan from the bank? If so, they’ll usually require a tax return from the last 2 years. Who are your clients and will they ever ask you for a tax ID number? Are you transferring large sums of money in the traditional banking system – if so, it is not uncommon to receive a letter that asks for past tax returns to make sure that the money was actually taxed…
  • Auswanderungs-Thread der Freiheitsmaschine:
    • Die Niederlande nimmt an, dass Du mit Deinem liquiden Vermögen eine jährliche Rendite von 6,17% erwirtschaftest. Diese imaginäre Rendite besteuert die Niederlande dann aktuell jährlich pauschal mit 32%.
    • Das heißt jährlich werden 2% Deines liquiden Vermögens wegbesteuert, unabhängig davon wie Deine persönliche Rendite aussieht. Das heißt 3,5% jährliche Entnahmerate auf Aktienvermögen werden dort zu 1,5%.
    • Meanwhile in Deutschland mit seinen 26,375% auf Dividenden macht bei einer angenommenen Dividendenrendite von 3,5% „nur“ 0,92% auf das Vermögen.
    • Außerdem kann man sich alternativ nach der normalen Einkommenssteuertabelle besteuern lassen und das bedeutet z.B. als Familie mit 60.000 Dividendeneinkommen im Jahr und keinem weiteren Einkommensquellen (also für die meisten finanziell unabhängigen Bürger die Zeit vor Rentenbezug) eine Steuerbelastung von ca. 16% plus Abzugsmöglichkeit für die Krankenversicherung:
    • Und in Ländern wie Zypern sind 17 Jahre lang keine Steuern auf Kapitalerträge oder Dividenden fällig, danach nur 17% auf Dividenden (generell 0% auf Kapitalerträge bei Aktien).
    • In Griechenland werden in der Entnahmephase für 15 Jahre alle Einkommensarten nur mit 7% versteuert (inkl. gesetzlicher Deutscher Rente & Betriebsrente) und Quellensteuern können angerechnet werden (Italien für 10 Jahre).