Infos und Anregungen zu "Im Ruhestand die Welt bereisen"

Schlagwort: Steuern

Steuern auf Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen

[Artikel in Arbeit]

Inhalt

Steuer-Rechner

Generelles

Hier ein paar generelle Anmerkungen zu Steuern um verbreitete Missverständnisse auszuräumen:

Versteuert wird nicht das gesamte Bruttoeinkommen sondern nur der steuerpflichtige Teil des Einkommens. Dieser wird durch Abzug von Freibeträgen (wie Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag) und anrechenbaren Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (z.B. KV-Beiträge, Altersvorsorgebeiträge) vom Bruttoeinkommen ermittelt.

Mit zunehmendem Einkommen steigt der Steuersatz für zusätzliches Einkommen bis zum Spitzensteuersatz von 42% ab ca. 58T€. Den Höchssteuersatz (Reichensteuer) von 45% zahlt man erst ab ca. 278T€ zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Quelle: Bundesfinanzministerium
Quelle: https://udo-brechtel.de

Beispiel: Mit einem Bruttojahreseinkommen von 55T€ hat man ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 48T€, siehe Heydorn Steuerrechner. Darauf hat man einen Durchschnittssteuersatz von ca. 23% und eine Grenzbelastung von ca 38%. Die Grenzbelastung gibt an wie hoch zusätzliches Einkommen zu verteuern wäre. Siehe Einkommensteuer-Rechner des BMF:

Siehe auch Steuermythen.de
Auch Facharbeiter*innen zahlen schon den Spitzensteuersatz
Der Grenzsteuersatz – und andere Steuersätze
– Höhere Spitzensteuersätze schaden Wachstum und Beschäftigung

Kapitalerträge

Kapitalerträge werden mit dem persönlichen Steuersatz, höchstens jedoch mit 25% Abgeltungssteuer versteuert. Kirchensteuer und den 2021 auslaufenden Solidaritätszuschlag mal weggelassen.

Ist der persönliche Steuersatz kleiner als 25% sollte man beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von ca. 4.300€/Mon liegt der persönliche Steuersatz unter 25%. Für viele Ruheständler liegt der persönliche Steuersatz deutlich niedriger, siehe Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Die Kapitalertragssteuer (KapESt) wird nicht auf das gesamte investierte Kapital erhoben sondern nur auf Erträge wie Dividendenzahlungen für Aktien, Zinszahlungen von Anleihen, Zinsen auf Bankeinlagen und Kursgewinnen aus Aktienverkäufen. Die KapESt ist beim Zufluss der Erträge fällig.

Eine Ausnahme bildet die Abgeltungssteuer bei Fonds: Hier wird die Wertsteigerung automatisch von der Depotbank ermittelt (Vorabpauschale und Dividendenerträge) und 25% Abgeltungssteuer darauf abgeführt – auch wenn keine Fondsanteile verkauft wurden. Siehe So funktioniert die Steuer auf Aktienfonds und ETFs seit 2018.

Die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale wird von der Bank jährlich im Januar des Folgejahres ermittelt, vom Verrechnungskonto abgebucht und an das FA abgeführt. Je nach Fondsart wird nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuert, sondern ein Teil wird freigestellt (Teilfreistellung). Bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil) werden 30% freigestellt, bei Mischfonds (mind. 25% Aktienanteil) 15%. Bei der Ermittlung wird der Sparerfreibetrag von max. 801€ (bei Singles) in Höhe des vorliegenden Freistellungsauftrags berücksichtigt.

Es kann also zu Abbuchungen vom Verrechnungskonto kommen, auch wenn man keine Anteile verkauft hat. Dazu sollte man für ein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen.

Als Anhaltspunkt für den zu erwartenden Steuerabzug kann man Basisertrag 2020 nutzen: 4,90€ pro 10T€ (10T€ x 0,07 % x 0,7 = 4,90 € ). Nach Berücksichtigung von Teilfreistellung (x 0,7) und Steuersatz (0,25%): 0,85€ je 10T€ Fondsanteile. Siehe Vorabpauschale für Fonds und ETF berechnen

Beim tatsächlichen Verkauf von Fonds-Anteilen werden alle Vorabpauschalen in voller Höhe auf den Verkaufserlös angerechnet. Steuern angerechnet. Vom verbleibenden Verkaufserlös sind dann bei Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent

Das Merkblatt für den inländischen Steuerzahler von Deutsche Bank zur Besteuerung von Kapitalerträgen liefert viele interessante Details.

Zu Besteuerung von Kapitalerträgen für Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) siehe 5. Finanzgestaltung – Internationale Aspekte.

Durch Buy and Hold ergibt sich ein Steuervorteil nicht nur durch Verschieben von Zahlungen in die Zukunft sondern hauptsächlich dadurch, dass nicht gezahlte Steuern weiter Rendite bringen „zinsloses Darlehen vom Staat“.
Kommer: Steuern sparen durch Buy-and-Hold

Renten und Mieteinnahmen

Renten und Mieten werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für Immobilien gibt es spezifische steuermindernde Abschreibungsmöglichkeiten. Zu Renten siehe Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Trick: LiFo-Versteuerung bei Teilverkäufen von Wertpapieren

Oliver beschreibt in Steuern auf Kapitalerträge und wie man sie minimiert – Entnahmestrategien eine elegante Möglichkeit zur Umgehung der FiFo-Regel des Finanzamtes, bei Teilverkäufen identischer Wertpapiere aus einem Depot immer die zuerst gekauften (mit dem höheren Kursgewinnen weil länger investiert) zu besteuern. FiFo kann je nach aktuellem Steuersatz (in Arbeit, in Rente) ungünstig sein kein.

Will man also beim Verkauf die zuletzt gekauften versteuern, dann überträgt man einfach die restlichen Anteile vorher auf eine anderes (Unter)Depot. Beim Übertragen von Anteilen von einem Depot auf ein anderes werden nämlich immer die zuerst gekauften übertragen. Dazu sind u.U. nicht mal 2 unterschiedlichen Depotbanken nötig, weil manche Broker Unterdepots bieten.

Laut Jörg sieht eine optimale LiFo-Strategie wie folgt aus, siehe die Kommentare zu Thesaurierung extrem beim Finanzwesir.

  • Erst dann zu verkaufen, wenn entspart wird (also striktes Buy & Hold) und nur so viel zu entsparen, wie in ein paar Monaten verlebt wird (keinesfalls alle Kursgewinne mit 63 oder so realisieren)
  • Eine Kursgewinn-Leiter in der Ansparzeit zu bilden, immer, wenn zB ein tETF ~10% im Plus ist (oder halt alle ~50k Anlagesumme), faengst du mit einem neuen tETF an (oder mit demselben in einem anderen Depot)
    Dann hast du zum Entsparzeitpunkt verschiedene „Faesser“ mit unterschiedlichen „Hochprozentern“ (Kursgewinnen) und kannst die steuerl. Fifo-Regel „managen“.
  • Dann beginnst du so zu entsparen, dass die tETFs mit geringem Kursgewinn zuerst aufgeloest werden (also das ~10%-im-Gewinn-Fass), und die mit hohen Kursgewinnen zuletzt (oder vererbt oder verstiftet)
    Evtl gilt dann fuer dich bei – kleiner Rente – die Guenstigerpruefung, d.h. du zahlts gar nicht die volle Abgeltungssteuer auf deine Gewinn-Realisierungen?!
    So profitierst du max. von der Steuerstundung (ggfls noch deine Nachkommen). Unterwegs werden die Steuerfreibetraege angehoben (Realisierung von Kursgewinnen zaehlen zum normalen Einkommen), es gibt Sonderabzuege zB bei chron. Krankheiten / betreutem Wohnen / etc

Ausschüttende/Thesaurierende Fonds: Sparerfreibetrag vs Steuerstundung

Beim Investieren in Aktien-Fonds lassen sich die 801€ Sparerfreibetrag jährlich mit einem ausschüttenden Fond ausschöpfen. Andererseits lässt sich die Steuerschuld mit mit Thesaurierern weit in die Zukunft verschieben, siehe die Kommentare von Jörg zu Thesaurierung extrem beim Finanzwesir.

Man könnte die ersten ca. 50T€ in Ausschütter investieren und den Rest in Thesaurierer um den Sparerfreibetrag jährlich auszuschöpfen. Oder mit dem kompletten Betrag auf die Steuerstundung mit Thesauriereren setzen, in der Hoffnung das die Steuergesetze sich nicht zum Nachteil ändern und bei weiterhin niedrigen Basiszins – damit wird der Sparerfreibetrag erst bei einem Fondsvolumen von ca. 190T€ voll ausgeschöpft (falls ich die vorgenannten Kommentare richtig verstanden habe). Der vorgenannte Jörg sieht das so:

Sollte heutzutage (nach 2018) ueberhaupt der Sparerfreibetrag mit Ausschuettern zuerst ausgeschoepft werden, damit man „den Freibetrag nicht verschenkt“, bevor es an’s Thesaurieren geht?

M.E. nicht! Weil der SFB fuer Thesaurierer eben erst bei ca. 190k € ausgeschoepft wird (anstatt knapp ueber 50k bei Ausschuettern) und man dadurch ca. 10 Jahre spaeter ueberhaupt erst anfaengt Steuern zu zahlen! (auch hier gilt Zeit = Geld, wie beim „je frueher Anlegen, umso besser …“)

Eine Einordnung zur Steueroptimiererei von Jörg :
Erst wenn du deine Assetallokation optimierst (moeglichst hohen AktienETFanteil), die Abkehr von aktiven Fonds/Robos/Einzelaktien (Kosten, Hin&Her) durchfuehrst, machen steuerliche Optimierungen Sinn!
Steuerliche Effekte sind aber vermutlich groesser als Kosten rund um ETFs (TER/TD chasing, 0€-Sparplan-Hopping, Broker-Kosten), Rebalanzierung mit aktiven Verkaeufen+Zukaufen
.“

Weitere Infos zu Steuern:
Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
Null Steuer auf Rente in Thailand
Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte
Frugalisten: Steuern auf Kapitalerträge und wie man sie minimiert – Entnahmestrategien
Finanztip: So holst Du das Meiste bei der Steu­er­er­klä­rung raus

Freiwillige Einzahlungen in die DRV-Rente (inkl. Steuervorteile)

Eine Möglichkeit seine Ansprüche auf lebenslange Rentenzahlungen zu erhöhen sind freiwillige Einzahlungen in die DRV

Siehe auch
Mythen und Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
1. Anlageinstrumente zur Finanzgestaltung
Rente mit 63 – jetzt unbe­grenzt dazu­verdienen

Freiwillige Einzahlungen in die DRV bieten sich an wenn die erarbeiteten Anwartschaften nicht zur lebenslangen Absicherung der Grundbedürfnisse ausreichen oder wenn man in seiner Finanzstrategie generell ein sicheres Einkommen risikobehafteten Depotentnahmen (Marktrisiko) oder Auszahlplänen (Langlebigkeitsrisiko) vorzieht, siehe 2. Anlagestrategien für den Ruhestand und Finanzen?Erkärt!: Aktien-ETF mit Entnahmestrategie oder gesetzliche Rente – was ist vorteilhafter?

Die staatliche deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die beste Bonität, die man sich vorstellen kann. Sie wird vermutlich auch zukünftig einen zumindest teilweisen Inflationsausgleich erbringen.

In der DRV Versicherte (Angestellte und Selbstständige) können ab einem Alter von 50J nachträglich Rentenpunkte zukaufen und so einen oder mehrere Einmalbeträge in eine lebenslange Rente umzuwandeln, Finanztip: Freiwillige Beiträge für die Rente können sich auszahlen.

Die Höhe der möglichen Einzahlungen ist begrenzt auf den maximalen Abschlag der bei vorgezogener Altersrente fällig wäre. Pro Monat den man vorzeitig in Rente gehen könnte werden 0,3% Abschlag gerechnet. Den konkreten Betrag kann und muss man sich vor freiwilligen Einzahlungen von der DRV berechnen lassen: V0210 – Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.

Der Kauf von Rentenpunkten verpflichtet nicht dazu, früher in den Ruhestand zu gehen! Man kann weiterhin bis zur Regelaltersgrenze oder darüber hinaus weiter arbeiten.

Beispiel: 55-jährige Muster-Arbeitnehmerin mit 50 000€ Jahresbruttoeinkommen. Sie kann ihre gesetzliche Rente um mehr als 200€/Mon erhöhen und gleich­zeitig rund 13 700 Euro Steuern sparen, wenn sie über drei Jahre verteilt zusätzlich 44 916 Euro in die Rentenkasse einzahlt.

Die zu zahlenden Beträge erscheinen hoch wenn man sich noch nie den Wert einer Rentenversicherung vergegenwärtigt hat, siehe 3. (Entnahme) Szenarien für den Ruhestand, Barwert. Ich finde die Konditionen der DRV attraktiver und sicherer als dies von privaten Rentenversicherung, siehe Gesetzliche Rentenversicherung – So lohnend sind freiwillige Beiträge oder So holen Sie mehr aus der gesetzlichen Rente.

In meinem Fall lohnten sich die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) auch steuerlich: Je 10T€ Einzahlung ergaben sich ca. 3T€ Steuervorteil.

Es kann steuerlich vorteilhaft sein wenn der AG statt dem AN die Beiträge zahlt: Der Privatier: Ausgleichszahlung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Rentenabschlägen.

Warum sich Extra-Beiträge 2022 besonders lohnen

Links

Hier einige Artikel zur freiwilligen Einzahlungen in die DRV:

Freiheitsmaschine: Freiwillige Renteneinzahlungen für lupenreine Kapitalisten
Hat die gesetzliche Rente eine Rendite?
Der Einfluss von steuer- und sozialrechtlichen Regelungen auf individuelle Erträge aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge
Stiftung Warentest: Rente erhöhen und Steuern sparen

Finanz-Rechner

Heydorn: [Die von Heydorn’s Seiten verlinkten politischen Meinungen teile ich ausdrücklich nicht!]
Onlinerechner für private Finanzen
Rechner für Nettorente (GdB, Steuer, KV)
Rechner für Rente und weitere Einnahmen (Mieteinnahmen, Nebenjob)
Mehrere Einkommen
Steuerrechner, Einkommensteuer (Rente, Zinserträge, Gewerbe)

Persönlicher Inflationsrechner des statistischen Bundesamtes.
Inflationsrechner mit historischen Daten.
Inflationsrechner

Tools von Behavorial Finance (passend zum Buch Die genial einfache Vermögensstrategie: So gelingt die finanzielle Unabhängigkeit)
Beurteilung der eigenen Risikotoleranz
Entspar-Simulator

Der Pivatier: Abfindungsrechner

FIRE Rechner
Crowdsourced Financial Independence and Retire Early Simulator (cFIREsim)
FiCalc

Predict FI (deutsch)

Rich, Broke or Dead?

Post-Retirement FIRE Calculator: Visualizing Early Retirement Success and Longevity Risk

Finanzfluss: Finanzielle Freiheit Rechner
Frugalisten: Wann kann ich in Rente gehen?
FourPercentRule
Coast FIRE Calculator – Coasting to FI

Finanzfluss: Entnahmeplan-Rechner
ETF-Auszahlplanrechner
ETF Steuerrechner

Online-Rechner für Ihre individuelle Finanzplanung
zinsen-berechnen.de

Die Barwerte von Renten (ihren Wert in heutigem Geld) lassen sich mit folgendem Excel-Sheet und der Barwert-Funktion (BW, englisch PV) berechnen, siehe Grobe “Bierdeckel” Finanzplanung.

Bevor ich erstmals den Barwert einer Rente gerechnet hatte unterschätzte ich deren Wert deutlich. Mit z.B. nur 800€/Mon Rente zusätzlich sähe die Asset-Allokation für das Szenario „Risiko-Orientiert“ bereits so aus:

Finanzplan-Rechner für den Ruhestand (Excel)

Vanguard
Retirement income calculator
Retirement Nest Egg Calculator

Can I Retiere Yet retirement calculators

Redditor-created Spreadsheets


Null Steuer auf Rente in Thailand

Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt lassen sich die Lebensumstände völlig legal so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.

ASEAN NOW: 6 Ways to Stay in Thailand for the Long-Term [Free Guide]

Allerdings:

Beschränkte Steuerpflicht in D

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Im Unterschied zu DRV-Renten sind dmit u.a. deutsche Mieteinnahmen, bestimmte Kapitalerträge und bestimmte Einnahmen aus Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile weiterhin in D steuerpflichtig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge!

Zur Besteuerung von Investments für beschränkt Steuerpflichtige ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds und Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile. Zur Besteuerung von Investment und Kapitalerträgen siehe Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte.

Steuerfreiheit auf DRV-Renten

Nach Auslegung der Finanzverwaltung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Thailand, Folie 8 (Artikel 18 Abs. 1 und 2 DBA) liegt das Besteuerungsrecht für Renten

  • bei DRV-Renten ausschließlich bei TH
  • bei bAV-Renten (ausg. aus Pensionskasse?) bei D
  • bei Renten aus privater Altersvorsorge (pAV) bei D

Thailand treibt seit Jahren und auch aktuell Steuern auf DRV-Renten nicht ein.

Häufig wird behauptet, das Abmelden aus D sei Voraussetzung für die Steuerfreiheit auf DRV-Renten in TH. Meines Erachtens ist nach § 8 AO Tz. 3 eine Abmeldung aus D unnötig, solange man seine dortige Wohnung nur für unregelmäßige kurze Aufenthalte nutzt, z.B. um Verwandte zu besuchen, als Heimaturlaub oder um Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen (aber z.B. nicht bei Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück). Das wird jedoch in vielen Foren anders gesehen.

Je nach Lebensumständen ist eine Abmeldung aus D nicht ausreichend. Folgende Merkmale können prinzipiell die unbeschränkte Steuerpflicht begründen, obwohl man sich aus D abgemeldet hat:

  • Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland.
  • Aufenthalt von mehr als 2 Mon am Stück in Deutschland.
  • Aufeinander folgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wo Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
  • Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft.
  • Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde.

Faktisch ist der gewöhnliche Aufenthalt schwer zu verifizieren. Laut staatenlos.ch gab es in der Rechtsprechung bisher keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern sich an die 3 essenziellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) gehalten wurde.

Das vorgenannte Steuersparmodell für TH wird durch Auskünfte des FA Neubrandenburg bestätigt, vgl. Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern. Siehe auch: Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will.

Ob eine Beantragung zur Abstandnahme vom Kapitalsteuerbezug oder auf nachträgliche Teilerstattung der Abgeltungssteuer mit TH funktioniert und im Zusammenhang mit dem in diesen Post beschriebenen Steuersparmodell für DRV-Renten sinnvoll ist weiß ich nicht.

Vorsicht! Renten nicht monatlich aus D überweisen lassen

Thailands einzigartiges Steuersystem versteuert nur Auslandseinkommen die im Steuerjahr ins Land gebracht wurden. Ist das Auslandseinkommen in den Vorjahren erzeugt worden, dann lässt sich das Vermögen in den Folgejahren steuerfrei nach Thailand bringen. Für Rentner die sich monatlich ihre Rente nach Thailand überweisen (lassen) kann das problematisch werden, weil hohe Nachforderungen der thailändischen Steuerbehörden kommen könnten. Deshalb sollte man seine Rente nicht direkt vom Rentenservice auf ein Konto in TH überweisen lassen, sondern nur was man braucht nach TH überweisen (um keine schlafenden Hunde zu wecken aber auch nicht auffällig wenig, vielleicht so 1.500€) und den Rest auf einem deutschen Konto zwischenspeichern. Für das Rentnervisum sollte man möglichst die 800.000THB Hinterlegung Variante wählen statt 65.000THB/Mon.

Ein wesentlicher Aspekt für lange Auslandsaufenthalte ist die Krankenversicherung, siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung

Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte

Meine Aussagen zu Steuern sind wackeliger als zu den anderen Themen, ist halt ein recht komplexes Thema und ich bin kein Steuerspezialist. Ja sogar die Aussage „80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur sind deutsch.“ ist wohl nur ein Mythos. Kritik und Hinweise auf weitere wichtige Aspekte sind ausgesprochen willkommen.

Vorab: Ich persönlich finde es völlig OK in meinem Heimatland und / oder Reiseland Steuern zu zahlen, aber nicht doppelt.
Gänzlich vermeiden bzw. minimieren lassen sich Steuern wohl nur, wenn man in ein Land zieht, welches Auslandseinkünfte nicht oder nur gering versteuert, wobei die unterschiedlichen Einkunftsarten zu beachten sind. Dabei gilt es mögliche Wegzugbesteuerung zu vermeiden und seine Aufenthalte und den Entstehungsort von Einkünften lückenlos nachweisen zu können.

Inhalt

Siehe auch:

Generelles

Ob Einkünfte während langer Auslandsaufenthalte ganz oder teilweise in D steuerpflichtig bleiben, hängt neben Art und Entstehungsort des Einkommens wesentlich davon ab, ob man seinen steuerlichen Wohnsitz in D oder im Ausland hat – bei Wohnsitzen in beiden Staaten zählt im Zweifel am Ende der gewöhnliche Aufenthalt. Zusätzlich gibt es mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA). Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Der Wohnsitzbegriff in steuerlicher Sicht sollte nicht mit einem Wohnsitz nach dem Melderecht verwechselt werden. Maßgebend für den steuerlichen Wohnsitz nach Paragraf 8 AO sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist eine Wohnung jede objektiv zum Wohnen geeignete Räumlichkeit (Beispiel: ein möbliertes Zimmer). Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, z.B. in Deutschland und im Ausland.
Nach § 8 AO hat eine natürliche Person einen Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben, bzw. die alleinige An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung.

Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass diese zum Wohnen geeignet ist, wobei eine bescheidene Bleibe ausreicht. Aus steuerlicher Sicht nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit. Die Wohnung muss dem Steuerpflichtigen jederzeit (wann immer er es wünscht), als Bleibe zur Verfügung stehen. Damit könnte m.E. sogar ein verfügbares Zimmer im Elternhaus ausreichen.

Die Nutzung muss zu Wohnzwecken erfolgen. Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht. Im Umkehrschluss bedeutet das m.E., selbst wenn man in einer Wohnung in D angemeldet ist, begründet das keinen steuerlichen Wohnsitz, solange man diese nur für unregelmäßige kurze Aufenthalte nutzt!

Fehlt es Merkmalen für einen Wohnsitz, so kann ggf. aufgrund der tatsächlichen Umstände ein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 9 AO vorliegen.
„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
2: Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.
3: Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“

Dem Finanzamt ist unverzüglich mitzuteilen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt wird. So steht es im Rentenbescheid der DRV.

Man kann mehrere Wohnsitze im In- und Ausland haben. Eine kürzer als 6Mon (unter)vermietete Wohnung kann ein Wohnsitz sein, eine länger vermietete nicht.

Unbeschränkte vs. Beschränkte Steuerpflicht

[Zu Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (wenn man in eine Steueroase gezogen ist aber weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in D hat) habe ich nicht recherchiert, siehe Alles über Steuern für digitale Nomaden, Online Unternehmer und Freelancer]

Ob jemand in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt und damit als natürliche Person grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt und welche Einkünfte sie erzielt.

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist mit seinem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtig ist wer weder einen Wohnsitz in D hat noch sich länger als 183T im J in Deutschland aufhält. Nach dem Territorialitätsprinzip sind dann ausländische Einkünfte im Ausland zu versteuern. Bestimmte inländische Einkünfte sind aber weiterhin in D zu versteuern, z.B. Mieteinnahmen, bestimmte Kapitalerträge und bestimmte Einnahmen aus Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile. Ausschüttung oder Thesaurierungsanteile aus Fonds werden jedoch nicht in D versteuert.

Auf ausländische Kapitalerträge (Zinsen) fallen genauso Steuern in D an wie auf deutsche. Bei einem Konto im Ausland ist der Anleger verpflichtet die ausländischen Erträge in seiner Steuererklärung anzugeben. Zu Besteuerung von Kapitalerträgen für Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) siehe 5. Finanzgestaltung – Internationale Aspekte.

Die Logik hinter der 183-Tage-Regelung ist, dass man sich nach 183 Tagen nicht noch länger im Kalenderjahr in einem anderen Staat aufgehalten haben kann und sichert somit genau einem Staat das Besteuerungsrecht.

Mit Auslandsdepots lassen sich Steuern kaum vermeiden aber ins Folgejahr verschieben, siehe Zehn Gründe für ein Auslandsdepot … (und fünf dagegen).

Vorsicht Falle! Die beschränkte Steuerpflicht kann zu höheren Steuern führen, weil bestimmte Freibeträge (z.B. 8T€ Grundfreibetrag) nicht angerechnet werden. Man kann aber beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen was häufig zu geringeren Steuern führt, weil damit diese Freibeträge wieder angerechnet werden. Voraussetzung für den Antrag ist aber, dass die Welteinkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen. Für diese Beantragung ist eine Einkommensbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nötig. Wenn diese Bescheinigung nicht zu bekommen ist (wohl z.B. in TH so) scheint das FA ausnahmsweise eigene Angaben zum Einkommen zu akzeptieren.

Folgende Merkmale können prinzipiell die unbeschränkte Steuerpflicht begründen, selbst wenn man sich aus D abgemeldet hat:

  • Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland
  • Aufenthalt von mehr als 2 Mon am Stück in Deutschland
  • Aufeinanderfolgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wochen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden
  • Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft (mit Ausnahmen)
  • Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde

Vermutlich gibt es ähnliche Einschränkungen auch in anderen Ländern, was die Idee Steuern durch permanentes Reisen völlig zu vermeiden schwierig macht – neben dem Aspekt, dass die meisten wohl nach einiger Zeit eine Homebase wollen.

Faktisch ist der gewöhnliche Aufenthalt schwer zu verifizieren. Laut staatenlos.ch gab es in der Rechtsprechung bisher keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern man sich an die 3 essenziellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) hielt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

D hat mit den meisten Staaten ein DBA abgeschlossen, u.a. mit interessanten Auswanderungsländern wie Georgien, Zypern, Thailand, Malaysia, Vietnam, Philippinen, Panama, nicht aber z.B. mit Kambodscha, Guatemala. DBA regeln, in welchem Umfang Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte haben. DBA werden abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen und Steuerumgehungen zu vermeiden.

DBA sind nur relevant, wenn beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 EStG vorliegen.

In DBA ist u.a. geregelt wie mit Ansässigkeit, Lebensmittelpunkt und gewöhnlichem Aufenthalt in beiden Staaten gleichzeitig umzugehen ist. Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten

  • Eine Person ist in einem Vertragsstaat ansässig, wenn sie nach dem Recht des Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist.
  • Ist nach dieser Definition eine Person in beiden Staaten ansässig, gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt.
  • Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Lebensmittelpunkt).
  • Kann danach nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person ihren Lebensmittelpunkt hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
  • Gehört die Person beiden oder keinem der Vertragsstaaten an, so werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage im beiderseitigen Einvernehmen regeln.

Steuererklärung Abgabepflicht

Zur Abgabe einer Steuererklärung kann man verpflichtet sein, man kann sie freiwillig abgeben (weil man geringere Steuern oder Rückerstattungen erwartet) und das FA kann jederzeit zur Abgabe auffordern. Die bloße Aufforderung zu einer Steuererklärung oder Abgabe einer Steuererklärung bedeutet aber nicht dass wirklich Steuern anfallen werden.

Auch Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre steuerpflichtigen Gesamteinnahmen den Grundfreibetrag (10.347€ in 2022) plus Werbungskostenpauschale  (102€) überschreiten. Wobei der steuerpflichtige Anteil der DRV-Rente  vom Jahr des Renteneintritts abhängt (z.B. 80% bei Renteneintritt 2020).   Das FA kann einen von zukünftigen Steuererklärungen befreien. Dazu kann man einen Antrag stellen Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A.

Die Steuer auf Renten wird nicht wie beim Gehalt bei der monatlichen Auszahlung einbehalten, sondern wird nach Vorliegen des Steuerbescheids rückwirkend für das Steuerjahr fällig. Ab 400€ Steuer setzt das FA vierteljährliche Vorauszahlungen fest.

Risiken zur Steuererklärung

Beim Stöbern in Auswandererforen sind mir einige steuerliche Risiken aufgefallen:

Gibt man keine Steuererklärungen ab, obwohl man dazu verpflichtet ist, dann wird das FA irgendwann zur Steuererklärung auffordern. Seit ein paar Jahren werden schrittweise alle Auslandsrentner angeschrieben, bei denen das FA von einer Steuerpflicht ausgeht.

Vielleicht schickt das FA sogar gleich einen Steuerbescheid auf Basis der dem FA vorliegenden Infos – vermutlich, wenn man nicht erreichbar war oder auf Aufforderungen nicht reagierte. Dazu greift es wohl auf die Daten der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu. Die ZfA sammelt alle Daten von Rentenversicherungsträgern, privaten Rentenkassen, Versorgungswerken und privaten Lebensversicherern.

Hierbei kann es zu rückwirkenden Forderungen von Steuern und Versäumniszuschlägen bis zurück ins Jahr 2005 kommen (die vielleicht gar nicht hätten entstehen brauchen) oder gar zu Strafen. Dabei kann es schwierig sein im Nachhinein seinen Anmeldestatus oder jeweilige Lebensmittelpunkte nachzuweisen. Bsonders schwierig kann die Beschaffung von Einkommensbescheinigungen ausländischer Steuerbehörden sein. Zahlt man seine Steuern nicht, dann kann das FA die Rente oder Bankkonten in D pfänden. Ist man nicht erreichbar und das Finanzamt ist der Meinung, dass man steuerpflichtig ist, macht es sein Anschreiben öffentlich und die Steuern werden damit sofort fällig.

Da ist zwar alles nicht schön, liegt aber nicht am bösen FA sondern resultiert daraus seinen Pflichten nicht nachzukommen. Ich halte es nicht für schlau einfach zu verschwinden oder sich möglichst schlecht erreichbar zu machen. Eine Abmeldung aus D entlässt einen nicht automatisch aus der Steuerpflicht, man bleibt weiterhin deutscher Staatsbürger.

Vorgehen zur Steuererklärung

Mir scheint folgendes Vorgehen sinnvoll:

  • Solange eine Steuererklärung abgeben, bis das FA einen davon befreit (von sich aus oder auf Antrag).
  • Bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnisse (z.B. Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland) das FA informieren. Ich würde das FA auch informieren, wenn ich von relevanten Änderungen von Besteuerungsgrundsätzen erfahre. Den Rat „Gehe nicht zum Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst“ teile ich hier nicht – lieber gleich klären als später Nachweise nicht erbringen zu können oder nachzahlen zu müssen.
  • Wenn man beschränkt steuerpflichtig wird sollte man prüfen, ob es möglich und von Vorteil ist die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen um Freibeträge geltend machen zu können.

Keine Steuern auf Rente in Thailand

Weil Thailand die Steuer auf DRV-Renten seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die DRV-Rente zahlt, siehe Null Steuer auf Rente in Thailand.

Mini-Guide „Alles über Steuern für digitale Nomaden, Online-Unternehmer und Freelancer“

Irrtümer der Steuerpflicht in Deutschland

BZST Verbindliche Auskünfte
„Planen Sie als Privatperson, Unternehmer oder Investor die Umsetzung eines bestimmten Sachverhalts, können Sie zur Klärung der steuerrechtlichen Beurteilung einen Antrag auf verbindliche Auskunft bei den Finanzbehörden stellen.“

Umfangreiche FAQ mit Fragen wie:

  • Übersicht aller Dinge die vorab erledigt werden sollten
  • Was sollte ich vor meiner Abmeldung alles noch erledigen?
  • Wie verhält sich die Steuerpflicht im Jahr meiner Abmeldung?

Wohnsitz Ausland: Steuergünstig im Ausland leben

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner