Last updated on Juli 18, 2024

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr.

Man darf nun unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, sowohl vor Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach – auch bei Rente ab 63. Bei Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten ist ein zusätzlicher Verdienst aber weiterhin begrenzt.

Siehe auch:

Nach Regelaltersgrenze arbeiten. Sinnvoll?
Finanztest: Mit der Flexirente zum Rentenplus
Finanztip: Wann lohnt sich zusätzliches Gehalt im Ruhestand?
Haneatic Bank: Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?
DRV: Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen
Ihre Vorsorge (DRV): Hinzuverdienstgrenze fällt: Wie Rentner davon profitieren
Focus: So nutzen Angestellte das Renten-Gesetz und kassieren Tausende Euro extra Mit Beispielrechnung
Finanztest: Mit der Flexirente zum Rentenplus
Finanztip: Wann lohnt sich zusätzliches Gehalt im Ruhestand?
Haneatic Bank: Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?
DRV: Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen
Ihre Vorsorge (DRV): Hinzuverdienstgrenze fällt: Wie Rentner davon profitieren
Ihre Vorsorge (DTV): Rente plus Job: Diese Abgaben werden fällig
Focus: So nutzen Angestellte das Renten-Gesetz und kassieren Tausende Euro extra Mit Beispielrechnung
Gesetzliche Rente mit 63 ist immer die richtige Entscheidung – Finanzen? Erklärt! (finanzen-erklaert.de)
Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?

Stiftung Warentest: Rente mit 63 – jetzt unbe­grenzt dazu­verdienen

Zu beachtende Aspekte:

  • Doppeltes Einkommen (Gehalt + Rente)
  • Längerer Bezug der Rente
  • Höhere Rente
    Weiter arbeiten sammelt Rentenpunkte
  • Steuerfreibetrag zum Jahr des Renteneintritts wird eingefroren
    Nachgelagerte Besteuerung, z.B. Freibetrag 2024=17% , 2029=11%.
  • Ab 2025 soll es möglich werden, sich die Beiträge vom AG und der DRV für Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung auszahlen zu lassen
  • Höhere Steuerlast, weil höheres Einkommen (Gehalt + Rente)
  • Höhere Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, AV)
    Es gibt aber Beitragsbemessungsgrenzen.
    Mini-Jobber (mx. 520€/Mon) können sich von der Sozialversicherungspflicht (KV, PV, AV) befreien lassen.
  • Vorgezogene Rente bedeutet Abschläge von Rente
    und bei 100% Rente keine weiteren Rentenpunkte mehr.
    Kostet 3,6% pro Jahr Abschlag von der Rente pro Jahr.
    Höhe durch Teilrente (10 bis 99,99%) beeinflussbar.
    Abschläge sind durch freiwillige Zahlungen ausgleichbar.
  • Teilrente erhält Anspruch auf Krankentagegeld
    Geht bei Vollrente verloren.
  • Bezieher von Vollrenten können sich von der Sozialversicherungsfreiheit befreien lassen. Dann müssen AG und Rentner Beiträge (KV, PV, AV) zahlen
  • Möglichkeit, über Regelaltersrente hinaus zu arbeiten.
    Bringt 6% pro Jahr Zuschlag zur Rente.
    [würde ich eher nicht machen]
  • Rente plus Hinzuverdienst lohnt sich besonders für langjährig Versicherte und Gutverdiener

Alternativ zur Weiterbeschäftigung in Rente kann man weiter arbeiten und den Rentenbeginn aufschieben

  • Für aufgeschobenen Rentenbeginn gibt es 6% pro Jahr Zuschlag zur Rente.
  • Ab 2025 soll es alternativ eine Rentenaufschubprämie als Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen plus der eingesparten DRV-Beiträge für die Krankenversicherung geben.

Es lohnt sich eine Beratung durch die Rentenversicherung und einen Rentenberater (die arbeiten auf Honorarbasis, also keine Abzocke für Provisionen. Eine Erstberatung kostet ca. 200€).