Last updated on Mai 6, 2023
Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt lassen sich die Lebensumstände völlig legal so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.
Allerdings:
- Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch
- Es kursieren Fehlannahmen wie
„ich melde mich einfach aus Deutschland ab und fertig is!“
Beschränkte Steuerpflicht in D
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Im Unterschied zu DRV-Renten sind dmit u.a. deutsche Mieteinnahmen, bestimmte Kapitalerträge und bestimmte Einnahmen aus Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile weiterhin in D steuerpflichtig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge!
Zur Besteuerung von Investments für beschränkt Steuerpflichtige ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds und Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile. Zur Besteuerung von Investment und Kapitalerträgen siehe Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte.
Steuerfreiheit auf DRV-Renten
Nach Auslegung der Finanzverwaltung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Thailand, Folie 8 (Artikel 18 Abs. 1 und 2 DBA) liegt das Besteuerungsrecht für Renten
- bei DRV-Renten ausschließlich bei TH
- bei bAV-Renten (ausg. aus Pensionskasse?) bei D
- bei Renten aus privater Altersvorsorge (pAV) bei D
Thailand treibt seit Jahren und auch aktuell Steuern auf DRV-Renten nicht ein.
Häufig wird behauptet, das Abmelden aus D sei Voraussetzung für die Steuerfreiheit auf DRV-Renten in TH. Meines Erachtens ist nach § 8 AO Tz. 3 eine Abmeldung aus D unnötig, solange man seine dortige Wohnung nur für unregelmäßige kurze Aufenthalte nutzt, z.B. um Verwandte zu besuchen, als Heimaturlaub oder um Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen (aber z.B. nicht bei Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück). Das wird jedoch in vielen Foren anders gesehen.
Je nach Lebensumständen ist eine Abmeldung aus D nicht ausreichend. Folgende Merkmale können prinzipiell die unbeschränkte Steuerpflicht begründen, obwohl man sich aus D abgemeldet hat:
- Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland.
- Aufenthalt von mehr als 2 Mon am Stück in Deutschland.
- Aufeinander folgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wo Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
- Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft.
- Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde.
Faktisch ist der gewöhnliche Aufenthalt schwer zu verifizieren. Laut staatenlos.ch gab es in der Rechtsprechung bisher keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern sich an die 3 essenziellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) gehalten wurde.
Das vorgenannte Steuersparmodell für TH wird durch Auskünfte des FA Neubrandenburg bestätigt, vgl. Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern. Siehe auch: Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will.
Ob eine Beantragung zur Abstandnahme vom Kapitalsteuerbezug oder auf nachträgliche Teilerstattung der Abgeltungssteuer mit TH funktioniert und im Zusammenhang mit dem in diesen Post beschriebenen Steuersparmodell für DRV-Renten sinnvoll ist weiß ich nicht.
Vorsicht! Renten nicht monatlich aus D überweisen lassen
Thailands einzigartiges Steuersystem versteuert nur Auslandseinkommen die im selben Jahr ins Land gebracht wurden. Um die Besteuerung von Auslandseinkommen in TH zu vermeiden braucht man also genügend Reserven um ein Jahr in Thailand ohne Überweisung aus D leben zu können. Für Rentner die sich monatlich ihre Rente nach Thailand überweisen (lassen) kann das problematisch werden weil hohe Nachforderungen der thailändischen Steuerbehörden kommen könnten. Deshalb sollte man seine Rente nicht direkt vom Rentenversicherer auf ein Konto in TH überweisen lassen, sondern seine jährlichen Ausgaben auf einem thailändischen Konto „zwischenspeichern“.
Ein wesentlicher Aspekt für lange Auslandsaufenthalte ist die Krankenversicherung, siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung
Servus,
„Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Damit sind u.a. deutsche Mieteinnahmen, und Zinserträge in D steuerpflichtig und die Abgeltungssteuer auf ETF ist fällig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge.“
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um deutsche ETFs und/oder ETFs mit vorwiegend deutschen Aktien (DAX etc.) handeln muss?
Danke für deinen aufmerksamen Kommentar. Mein Formulierung war falsch.
Habe meine Posts zu beschränkte Steuerpflicht auf Direktanlagen, Fond und Kapitalerträge korrigiert. Bin diese Aussagen aber noch am absichern.
Habe übringens auch meine Aussagen zum Überweisen von Renten nach TH korigiert Vorsicht! Renten nicht monatlich aus D überweisen lassen
Hallo,
gibt es eine „Stelle/Kontakt“ um verbindliche Auskunft auf meine geplanten längeren Thailandaufenthalte legal und „steuergünstig“ zu bekommen ?
Um das für genau Deine Situation zu planen und abzusichern empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Suche nach „Steuerberater Thailand“ oder „Steuerberater Pattaya“ könnte helfen einen für dieses Thema versierten zu finden.
Mit Aussagen von Expats und Infos in Foren wäre ich vorsichtig. Siehe auch hier im Blog „Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte“ – Risiken.
Ich lebe seit 17 Jahren als Pensionar in Thailand. In D. bin ich amtl. abgemeldet.
Obgleich ich nach deutschem Recht in Th. verheiratet bin, verbleibe ich in der Steuerkl. 1. Ich bin auf Antrag unbeschrankt steuerpflichtig. Ergeben sich für mich Möglichkeiten der steuerlichen.Abscgreibung oder gar der deutschen Steuerpflicht zu entgehen?Mit freundlichen Gruss und danke? Enno Heeren
Für verlässliche Auskünfte würde ich beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg nachfragen
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/
Hallo!
Das Finanzamt Neubrandenburg ist nur für Rentner und nicht für Pensionäre zuständig.
@Enno Heeren müsste sich hier an sein zuständiges Betriebsstättenfinanzamt am Sitz der Behörde, die die Pension auszahlt, wenden.
Finanzamtes Neubrandenburg (RiA)
Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?
Ihr aktueller Wohnsitzstaat ist dafür ausschlaggebend, ob Deutschland die Rente besteuern darf.
Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
(ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen), kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein.
Dürfen beide Staaten Steuern erheben, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen auch,
wie der Wohnsitzstaat eine doppelte Besteuerung zu vermeiden hat.
Für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung gibt es, je nachdem, welches Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist,
zwei Methoden: Entweder ist die deutsche Rente im Wohnsitzstaat steuerfrei zu stellen
oder der Wohnsitzstaat hat einen Anrechnungsbetrag der deutschen Steuer auf die im Ausland zu zahlende Steuer zu gewähren.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in folgenden Staaten, sind Sie von der Steuerzahlung auf Ihre deutsche Rente in Deutschland nicht betroffen.
In diesem Fall besagt das Doppelbesteuerungsabkommen, dass der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht hat.
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in:
Aserbaidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador,
Estland, Frankreich, Ecuador, Estland, Frankreich,
Griechenland, Indien, Iran, Island, Kuweit, Lettland,
Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Serbien,
Slowakei, Thailand, Tschechien, Venezuela,
Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam
Aber die eigene Situation wirklich klären und nicht Dinge einfach liegen lassen oder hoffen irgendwie schlauer als die Ämter oder auch die KV zu sein:
Steuerliche Aspekte, Risiken
Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
Ist eine Abmeldung erforderlich, wenn ich überwiegend in Thailand lebe? Kann ich mich beispielsweise bei einem Verwandten anmelden um eine Postadresse in Deutschland zu haben?
Infos dazu hier: https://weltweitimruhestand.de/lange-auslandsaufenthalte-2-staatsbuergerschaft-melderecht-adressen