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Null Steuer auf Rente in Thailand

Last updated on August 1, 2024

Vorsicht! Vielleicht funktioniert dieses Steuersparmodell seit 2024 nicht mehr. Es beruhte auf der Ausnahme, dass in TH Auslandseinkommen, welches vor dem aktuellen Steuerjahr erzielt wurde, nicht steuerpflichtig war.

Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren nicht eintreibt, lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.

Übrigens: Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! So würde ein alleinstehender Rentner bei Versteuerung in D auf 1.700€ Bruttorente (die Mindestrente für das thailändische Rentnervisum) bei Renteneintrittsjahr 2020 im Steuerjahr 2024 ca. 35€ pro Mon ESt zahlen.

Nicht für reine Rentner, sondern für Unternehmer interessant:
Steuerfrei mit OÜ in Thailand!? – YouTube

Abgesehen von der in diesem Post diskutieren Möglichkeit „Null Steuer auf Rente“ gibt es für die Visa für Privatpersonen, Elite und O-X(LTR) Ausnahmen zur Besteuerung von Auslandseinkommen. Für z.B. O und O-A gibt es keine steuerlichen Ausnahmen.

  • Das Elite scheint sehr teuer, z.B. 900.000 THB für 5J.
    Diese Kosten relativieren sich jedoch, wenn man sie aufs Jahr umrechnet.
  • Das O-X(LTR) gibt es erst älter als 50J und es hat als Anforderungen an Bankeinlagen in TH und/oder jährliches Einkommen, z.B. 1.8M THB Einlage plus 1.2M THB Einkommen.

Änderung seit 2024

Die Änderung der Steuergesetze in TH ab 2024 streicht einzig die Steuerfreiheit von Auslandseinkommen, welches vor dem aktuellen Steuerjahr erzielt wurde. Siehe Thailand Revenue Code, Chapter 3 Income Tax, Setion 41, Absatz 2:
A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part.“

Auch bisher schon hat jeder Ausländer, der sich länger als 180 Tage im Steuerjahr in TH aufgehalten hat, einen steuerlichen Wohnsitz in TH und muss eine TH Steuer-ID beantragen und muss ab bestimmtem zu versteuerndem Einkommen eine Steuererklärung abgeben. Und TH hat schon lange das Recht DRV-Renten zu besteuern, siehe unten.

Zusätzlich hat Thailand seit 2023 prinzipiell die Möglichkeit, Steuerdaten mit D auszutauschen:

Mein aktueller Stand dazu:

  • Mit dem neuen OECD Abkommen 2023 ist mit Datenaustausch zwischen Behörden in D und TH zu rechnen.
  • Wer sich länger als 180T/J (kumulativ) in TH aufhält, hat einen steuerlichen Wohnsitz in TH und das DBA gilt. Ein zusätzlicher Wohnsitz in D ändert daran nichts.
  • Die Art der typischen Touristen- und Rentner Visa ist steuerlich nicht relevant. Ausnahmen zur Besteuerung von Auslandseinkommen über bestimmte Visa für Privatpersonen gibt meines Wissens nur bei den Visa Elite und O-X(LTR), z.B. nicht bei O und O-A. Elite ist sehr teuer, z.B. 900.000 THB für 5J. O-X hat hohe Anforderungen an Bankeinlagen in TH und/oder jährliches Einkommen, z.B. 1.8M THB Einlage plus 1.2M THB Einkommen.
    Thailand Residence Visa: LTR Visa vs Elite Visa comparison (thailand-elite.com)
  • Wer einen steuerlichen Wohnsitz in TH hat, muss sich beim örtlichen Revenue Department registrieren und erhält eine TH Steuer ID.
  • Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen TH und D, Artikel 18 liegt das Besteuerungsrecht für DRV-Renten bei steuerlichem Wohnsitz in TH allein bei TH. Details s.u.
  • Die bisher mögliche Vermeidung der Besteuerung in TH, indem Einkünfte nicht im Jahr der Entstehung nach TH eingeführt wurden, gibt es mit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr. Alle Arten von Einkünften vor dem 1.1.2024 bleiben sicher steuerfrei.
  • Die mögliche Besteuerung gilt nur für eingeführtes Geld, also z.B. auf ein TH-Konto überwiesenes – nicht für Abhebungen an Geldautomaten.
  • Wer mit steuerlichem Wohnsitz in TH mehr als 120.000 THB pro Jahr (als Single) in TH zu versteuerndes Einkommen hat (60.000 THB, falls es nur Zinsen einer TH Bank sind) muss eine TH Steuererklärung abgeben.
  • Bereits (nach DBA) in D versteuerte Einkünfte (z.B. Lohnfortzahlung im Vorruhestand) werden in TH nicht erneut besteuert, müssen aber in der TH Steuererklärung angegeben werden.
  • Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens können Freibeträge abgezogen werden, u.a. folgende:
    • Personal Allowance for self – 60,000
    • Personal Allowance for wife – 60,000
    • Over age 65 years exemption – 190,000
    • 50% of pension income received, up to 100k – 100,000
    • In addition, the first 150,000 of assessable income is zero rated and free of tax
  • Beispiel TH Steuererklärung TH für Ü65
  • Vielleicht lassen sich TH Steuern minimieren, indem man nur so viel Geld nach TH einführt, wie man zum Lebensunterhalt braucht.

Siehe auch:

Beschränkte Steuerpflicht in D

Generell werden deutsche Renten auch ins Ausland ungekürzt ausgezahlt. Es gibt aber 2 Ausnahmen:

  • Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge. Wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegst, musst man die staatliche Förderung zurückzahlen.
  • Wird eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch, weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, dann wird diese gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt.

Es kursieren Fehlannahmen wie „ich melde mich einfach aus Deutschland ab und fertig is!

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Im Unterschied zu DRV-Renten, s.u., sind damit u.a. deutsche Mieteinnahmen, bestimmte Kapitalerträge und bestimmte Einnahmen aus Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile weiterhin in D steuerpflichtig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge! Es kann sich lohnen, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in D zu stellen, siehe 5. Internationale Aspekte zur Finanzgestaltung im Ruhestand.

Zur Besteuerung von Investments für beschränkt Steuerpflichtige ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds und Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile.

Zur Besteuerung von Investment und Kapitalerträgen siehe Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte.

Steuerfreiheit auf DRV-Renten

Nach Auslegung der Finanzverwaltung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Thailand Folie 8 und DBA [archivierte Version] Artikel 18 Abs. 1 u. 2 liegt das Besteuerungsrecht für Renten

  • bei DRV-Renten ausschließlich bei TH
    (Das ist ungewöhnlich und bei Ländern mit aktuelleren DBA anders!)
  • bei bAV-Renten die direkt vom vormaligen Arbeitgeber gezahlt werden bei D
  • bei bAV-Renten die nicht direkt vom vormaligen Arbeitgeber gezahlt werden, z.B. von einer Pensionskasse, bei TH
  • bei Renten aus privater Altersvorsorge (pAV) bei D
  • bei Pensionen von Beamten bei D

Thailand treib bis 2023 Steuern auf DRV-Renten nicht ein. Vermutlich ändert sich das ab 2024.

Häufig wird behauptet, das Abmelden aus D sei Voraussetzung für die Steuerfreiheit auf DRV-Renten in TH. Meines Erachtens ist eine Abmeldung aus D unnötig, solange man seine dortige Wohnung nur für unregelmäßige kurze Aufenthalte nutzt, z.B. um Verwandte zu besuchen, als Heimaturlaub oder um Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen (aber z.B. nicht bei Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück), siehe Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht / 2.1.1 Wohnsitz | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Das wird jedoch in vielen Foren anders gesehen.

Je nach Lebensumständen ist eine Abmeldung aus D auch nicht ausreichend. Folgende Merkmale können prinzipiell die unbeschränkte Steuerpflicht begründen, obwohl man sich aus D abgemeldet hat:

  • Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland.
    Achtung Falle! „183-Tage-Regel“ und unbeschränkte Steuerpflicht!? (youtube.com)
  • Aufenthalt von mehr als 2 Mon am Stück in Deutschland.
  • Aufeinander folgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wo Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
  • Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft.
  • Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde.

Faktisch ist der gewöhnliche Aufenthalt schwer zu verifizieren. Laut staatenlos.ch gab es in der Rechtsprechung bisher keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern sich an die 3 essenziellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) gehalten wurde.

Ob eine Beantragung zur Abstandnahme vom Kapitalsteuerbezug oder auf nachträgliche Teilerstattung der Abgeltungssteuer mit TH funktioniert und im Zusammenhang mit dem in diesen Post beschriebenen Steuersparmodell für DRV-Renten sinnvoll ist, weiß ich nicht.

Folgendes gilt ab 2024 nicht mehr!
Thailands einzigartiges Steuersystem versteuert nur Auslandseinkommen, die im Steuerjahr eingenommen wurden. Ist das Auslandseinkommen in den Vorjahren erzeugt worden, dann lässt sich das Vermögen in den Folgejahren steuerfrei nach Thailand bringen. Für Rentner, die sich monatlich ihre Rente nach Thailand überweisen (lassen) könnte das problematisch werden, weil hohe Nachforderungen der thailändischen Steuerbehörden kommen könnten. Deshalb sollte man seine Rente nicht direkt vom Rentenservice auf ein Konto in TH überweisen lassen, sondern nur was man braucht nach TH überweisen (um keine schlafenden Hunde zu wecken, aber auch nicht auffällig wenig, vielleicht so 1.500€) und den Rest auf einem deutschen Konto zwischenspeichern. Für das Rentnervisum sollte man möglichst die 800.000THB Hinterlegung Variante wählen statt 65.000THB/Mon.

Das vorgenannte Steuersparmodell für TH wird durch Auskünfte des FA Neubrandenburg bestätigt, vgl. Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern. Siehe auch: Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will.

18 Kommentare

  1. Gisbert

    Servus,

    „Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Damit sind u.a. deutsche Mieteinnahmen, und Zinserträge in D steuerpflichtig und die Abgeltungssteuer auf ETF ist fällig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge.“

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um deutsche ETFs und/oder ETFs mit vorwiegend deutschen Aktien (DAX etc.) handeln muss?

  2. Benno Steiling

    Hallo,
    gibt es eine „Stelle/Kontakt“ um verbindliche Auskunft auf meine geplanten längeren Thailandaufenthalte legal und „steuergünstig“ zu bekommen ?

    • AlterNomade

      Um das für genau Deine Situation zu planen und abzusichern empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Suche nach „Steuerberater Thailand“ oder „Steuerberater Pattaya“ könnte helfen einen für dieses Thema versierten zu finden.

      Mit Aussagen von Expats und Infos in Foren wäre ich vorsichtig. Siehe auch hier im Blog „Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte“ – Risiken.

  3. Enno Heeren

    Ich lebe seit 17 Jahren als Pensionar in Thailand. In D. bin ich amtl. abgemeldet.
    Obgleich ich nach deutschem Recht in Th. verheiratet bin, verbleibe ich in der Steuerkl. 1. Ich bin auf Antrag unbeschrankt steuerpflichtig. Ergeben sich für mich Möglichkeiten der steuerlichen.Abscgreibung oder gar der deutschen Steuerpflicht zu entgehen?Mit freundlichen Gruss und danke? Enno Heeren

    • AlterNomade

      Für verlässliche Auskünfte würde ich beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg nachfragen
      https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/

      • 1000Baht

        Hallo!

        Das Finanzamt Neubrandenburg ist nur für Rentner und nicht für Pensionäre zuständig.

        @Enno Heeren müsste sich hier an sein zuständiges Betriebsstättenfinanzamt am Sitz der Behörde, die die Pension auszahlt, wenden.

  4. Burkett,

    Finanzamtes Neubrandenburg (RiA)

    Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?

    Ihr aktueller Wohnsitzstaat ist dafür ausschlaggebend, ob Deutschland die Rente besteuern darf.

    Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
    (ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen), kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein.

    Dürfen beide Staaten Steuern erheben, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen auch,
    wie der Wohnsitzstaat eine doppelte Besteuerung zu vermeiden hat.

    Für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung gibt es, je nachdem, welches Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist,
    zwei Methoden: Entweder ist die deutsche Rente im Wohnsitzstaat steuerfrei zu stellen
    oder der Wohnsitzstaat hat einen Anrechnungsbetrag der deutschen Steuer auf die im Ausland zu zahlende Steuer zu gewähren.

    Haben Sie Ihren Wohnsitz in folgenden Staaten, sind Sie von der Steuerzahlung auf Ihre deutsche Rente in Deutschland nicht betroffen.
    In diesem Fall besagt das Doppelbesteuerungsabkommen, dass der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht hat.

    Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in:
    Aserbaidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador,
    Estland, Frankreich, Ecuador, Estland, Frankreich,
    Griechenland, Indien, Iran, Island, Kuweit, Lettland,
    Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Serbien,
    Slowakei, Thailand, Tschechien, Venezuela,
    Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam

  5. Joerg

    Ist eine Abmeldung erforderlich, wenn ich überwiegend in Thailand lebe? Kann ich mich beispielsweise bei einem Verwandten anmelden um eine Postadresse in Deutschland zu haben?

  6. Rolf Rinklin

    Welche Codes brauche ich, um meine Rente von D avn die Siam Commercial Bank Pattay Soi 2 zu ueberweisen

    • AlterNomade

      Das weis ich nicht. Aber bei Wise find ich folgende Info. Also besser bei der Bank nachfragen welchen Code du zum Überweisen der Rente auf Dein Konto verwenden sollst.
      „The SWIFT/BIC code for Siam Commercial Bank (SCB) is SICOTHBKXXX. However, Siam Commercial Bank (SCB) uses different SWIFT/BIC codes for the different types of banking services it offers.“
      Ich vermute, der Code steht auf irgendeinem Dokument welches Du von der Bank bekommen hast.

      • Heinz Juergen Aubel

        das geht heute alles automatisch. Bei inetrn.UEBW klickst du SCB an und deine Kontonummer.dann geht alles von alleine.

        • AlterNomade

          Danke für Deinen Hinweis. Habe diesen Fehler korrigiert. Schön, dass Du Dir das Arbeitsblatt mal näher angesehen hast. Auch in meinen anderen Arbeitsblättern lauern sicher noch einige Fehler – habe diese erstellt, um meine Überlegungen zu sortieren und Entscheidungen für meinen Ruhestand zu treffen und zu überwachen. Aber niemand hat ein Review der Formeln gemacht.

  7. Jutta Haeussler

    Hallo,
    Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe seit September 2022 ganzjährig in Thailand.
    Meine Rente erhalte ich auf ein deutsches Konto, ich erledige hier alles mit Kreditkarte ( Bargeld abheben, im Supermarkt, Restaurants usw. ). Das heißt, ich habe hier zwar ein thailändisches Konto mit den geforderten 800.000 Baht, aber die Rente bleibt in Deutschland. Wie wird in diesem Falle durch die thailändische Steuerbehörde verfahren bzw. in welchem Land werde ich steuerlich veranlagt?
    Diesbezüglich konnte mir bis jetzt niemand eine schlüssige Auskunft erteilen.

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Haeussler

    • AlterNomade

      Meines Wissens hat TH bei gewöhnlichem Aufenthalt in TH über das Doppelbesteuerungsabkommen schon immer das Recht, die deutsche gesetzliche Altersrente zu versteuern, hat das aber bisher nicht getan. Ob sich durch die aktuellen Änderungen in einer Konstellation wie Deiner – nur Verbrauch wird über Kreditkarten bezahlt oder bar abgehoben – was ändert, also TH plötzlich ernst mit der Versteuerung von Renten macht, weiß ich leider nicht.

      Steuerpflicht heißt noch lange nicht auch tatsächlich Steuern zahlen zu müssen, dann auch in TH gibt es Freibeträge. Und wenn man Steuern zahlen muss, dann wird das für eine Altersrente nicht besonders viel sein, siehe https://weltweitimruhestand.de/die-steuer-auf-renten-ist-in-d-gar-nicht-sooo-hoch. Deshalb würde ich mich nicht in Erwartung hoher Steuern verrückt machen lassen.

      Dein steuerpflichtiges Jahreseinkommen kannst Du anhand der im Artikel genannten Freibeträge selbst grob berechnen. Falls dieses über den genannten Grenzen liegt, musst Du entscheiden, ob Du von Dir aus eine Steuer-ID beantragst und eine Steuererklärung machst, oder wartest, ob TH dazu auf Dich zukommt. Ich persönlich würde letzteres tun. Habe aber von einigen gelesen, dass diese bereits bei der Beantragung der SteuerID abgewiesen wurden.

      Übrigens würde ein zusätzlicher Wohnsitz in D nicht gegen die Steuerpflicht in TH für deutsche Altersrenten helfen. Allein ein Aufenthalt ab 180T/J begründet bereits einen steuerlichen Wohnsitz in TH. Siehe auch:
      https://weltweitimruhestand.de/lange-auslandsaufenthalte-3-steuerliche-aspekte

      Ich bin nicht qualifiziert, eine rechtssichere Auskunft zu diesem Thema zu geben. Dafür solltest Du einen Steuerberater fragen. Beim Recherchieren ist mir dieser aufgefallen, kenne ihn aber nicht:
      https://www.expats.global/termin

    • AlterNomade

      Hab gerade den m.E. klarsten YouTube Beitrag in Deutsch dazu verlinkt:
      New Thai tax rules 2024: How German pensions will be taxed in Thailand!
      https://www.youtube.com/watch?v=3B0sZ4xq8UA

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