Infos und Anregungen zu "Im Ruhestand die Welt bereisen"

Kategorie: Finanzen (Seite 1 von 3)

GRV-Rente im Ausland beziehen

Siehe auch:
Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
Mythen und Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
Null Steuer auf Rente in Thailand
5. Internationale Aspekte zur Finanzgestaltung im Ruhestand

Generell werden deutsche Renten auch ins Ausland ungekürzt ausgezahlt. Es gibt aber 2 Ausnahmen:

  • Die Riesterrente ist eine private Altersvorsorge. Wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, muss man die staatliche Förderung zurückzahlen.
  • Wird eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch, weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, dann wird diese gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt.

Rentner, die im Ausland leben, müssen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jährlich einen Lebensnachweis vorlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rente an eine lebende Person gezahlt wird.

  • Die GRV sendet das Formular für die Lebensbescheinigung in der Regel automatisch an die im Ausland lebenden Rentner. Das Formular kann jederzeit auf der Internetseite des Renten Services der Deutschen Post heruntergeladen werden.
  • Das Formular muss persönlich bei einer amtlichen Stelle bestätigt werden. Dies kann eine Gemeinde, eine Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), eine Behörde oder ein Notar im jeweiligen Wohnsitzland sein.
  • Die ausgefüllte und bestätigte Lebensbescheinigung kann im Original per Briefpost an den Renten Service der Deutschen Post geschickt werden, oder via POSTIDENT-App: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente
  • Wenn die Lebensbescheinigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht wird, kann die Rentenzahlung vorläufig eingestellt werden.
  • Verlust: Sollte das Formular verloren gehen, kann es jederzeit auf der Internetseite des Renten Services der Deutschen Post heruntergeladen werden.

Wer nur eine GRV-Rente als Einkünfte hat, wird in D nur gering besteuert, siehe: Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! Die Besteuerung im Ausland kann höher sein.
Insbesondere lohnen sich Pauschalsteuern i.A. nur für Leute, neben Renten noch wesentliches weiteres Einkommen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge haben.

Beispiel: Ein alleinstehender Rentner zahlt auf 1.700€ Bruttorente (das ist übrigens die Mindestrente für das thailändische Rentnervisum) bei Renteneintrittsjahr 2025 im Steuerjahr 2024 ca. 30€ pro Mon ESt, siehe Heydorn Steuerrechner (Rente und Einkommen). Das sind ca. 3% vom zu versteuernden Einkommen (um es mit dem Steuersatz im Erwerbsleben zu vergleichen) oder ca. 2% vom Brutto (um es mit den gelobten 7% Pauschalsteuer auf ausländische Einkommen in Griechenland zu vergleichen).

Die 0% Steuer auf deutsche Pensionen gibt es seit 2024 nicht mehr. Für DRV-Renten galt diese Regelung ohnehin nie.

Hier einige Links der DRV zur Rente im Ausland:
Rente im Ausland
Immer mehr Deutsche verbringen Ruhestand im Ausland
Ansprechpartner der Rentenversicherung nach Ländern
Rentenansprüche bei Umzug in das Ausland

Job wechseln, kündigen

[Artikel in Arbeit]

Mein Resümee nach 40 Jahren als Angestellter, davon zuerst 5 kürzere Jobs und dann 32 J im selben Softwarehaus:

  • 32J im selben Unternehmen war mein grösster Fehler
  • Als Angestellter besser spätestens alle 7J kündigen. In IT alle 3J.
    Wenigstens nebenher Vorträge, Vorlesungen oder Seminare geben und Artikel schreiben. Das habe ich getan.
  • Mehr Auslandsjahre wären für mich vermutlich gut gewesen.
  • Nur Lernfähigkeit bringt Sicherheit
    Egal, ob man in einem grossen oder kleinen Unternehmen arbeitet, egal welche Branche, egal ob angestellt oder selbstständig: Nicht das Unternehmen oder die Dauer des Angestelltseins oder die Existenzdauer eines Unternehmens bringt gefühlte und reale Sicherheit. Nur das eigene Know-How und die Fähigkeit, sich weiterzuentwickeln, bringt Sicherheit. Letztere will permanent geübt sein.

9 Lektionen, die wir von Menschen lernen können, die ohne Plan B gekündigt haben (arbeits-abc.de)

(Früh)Rente plus Job kann sich lohnen

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr. Man darf nun unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, sowohl vor Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach – auch bei Rente ab 63. Bei Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten ist ein zusätzlicher Verdienst aber weiterhin begrenzt.

Ab 2026 gibt es die Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 €/Mon steuerfrei.

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