Infos und Anregungen zu "Im Ruhestand die Welt bereisen"

Monat: April 2021 (Seite 1 von 3)

0. Grundlagen zur Finanzgestaltung für den Ruhestand

Last updated on Februar 4, 2024

Hier eine umfangreiche Beschreibung wesentlicher Aspekte zur Finanzgestaltung für den Ruhestand.

Inhalt

  • Vermögensaufbau-Phase
  • Ruhestands-Phase
  • Finanzgestaltung, Gesamtportfolio
    • Ausgaben-Budget
    • Renditeerwartung oder Vermögenssicherung?
    • Anlagehorizont
    • Vermögen weitergeben oder verzehren?
    • Risiken
      • Langlebigkeits-Risiko
      • Mortalitäts-Risiko
      • Krankheit, Pflegebedürftigkeit
      • Marktvolatilität
      • Inflation
      • Renditereihenfolgerisiko (Sequence-of-Returns-Risk)
      • Zinsänderungs-Risiko, Wechselkurs-Risiko, Ausfall-Risiko
      • Fiskalische und rechtliche Änderungen
      • Notfälle
      • Trennung, Ehe-Scheidung
      • (Welt-System-Crash)
    • Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit
    • Grundhaltungen/Glaubenssätze
    • Arbeitsplatzsicherheit
    • Absehbare hohe Ausgaben
    • Know-How, eigene Fähigkeiten, Interesse für Finanzielles
    • Einfachheit der Umsetzung
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Datenschutz (Ende-zu-Ende Verschlüsselung, …)

Last updated on Januar 27, 2024

Inhalt:

Siehe auch

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Älter als 55J von PKV in GKV wechseln – Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte

Last updated on Januar 24, 2024

Zu Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland: siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV.

Eigentlich kann nur von der PKV in die GKV wechseln, wer jünger als 55J ist, angestellt arbeitet und ein Bruttogehalt unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze von 69.300€ (in 2024) hat.

Weniger bekannt ist: Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird, kann auch in höherem Alte über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.

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Null Steuer auf Rente in Thailand

Last updated on März 15, 2024

Vorsicht! Vielleicht funktioniert dieses Steuersparmodell seit 2024 nicht mehr. Es beruhte auf der Ausnahme, dass in TH Auslandseinkommen, welches vor dem aktuellen Steuerjahr erzielt wurde, nicht steuerpflichtig war.

Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren nicht eintreibt, lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.

Übrigens: Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! So würde ein alleinstehender Rentner bei Versteuerung in D auf 1.700€ Bruttorente (die Mindestrente für das thailändische Rentnervisum) bei Renteneintrittsjahr 2020 im Steuerjahr 2024 ca. 35€ pro Mon ESt zahlen.

Nicht für reine Rentner, sondern für Unternehmer interessant:
Steuerfrei mit OÜ in Thailand!? – YouTube

Abgesehen von der in diesem Post diskutieren Möglichkeit „Null Steuer auf Rente“ gibt es für die Visa für Privatpersonen, Elite und O-X(LTR) Ausnahmen zur Besteuerung von Auslandseinkommen. Für z.B. O und O-A gibt es keine steuerlichen Ausnahmen.

  • Das Elite scheint sehr teuer, z.B. 900.000 THB für 5J.
    Diese Kosten relativieren sich jedoch, wenn man sie aufs Jahr umrechnet.
  • Das O-X(LTR) gibt es erst älter als 50J und es hat als Anforderungen an Bankeinlagen in TH und/oder jährliches Einkommen, z.B. 1.8M THB Einlage plus 1.2M THB Einkommen.
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