Last updated on Januar 24, 2024

Eigentlich wollte ich hier einen Artikel schreiben zu den Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland:

  • privat versichert (PKV)
  • pflichtversichert (GKV) oder als Rentner in KVdR
  • freiwillig versichert in GKV.

Aber genau diese Inhalte gibt’s schon bei den Frugalisten Die Krankenversicherung als Privatier – Entnahmestrategien.

Zusätzlich zu den bei den Frugalisten dargestellten Möglichkeiten von der PKV in die GKV zu wechseln kann man auch älter als 55J in die GKV wechseln, siehe Älter als 55J von PKV in GKV wechseln – Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte.

Für freiwillig in der GKV Versicherte können die KV-Beiträge erheblich höher sein als in der KVdR, weil zusätzlich zu Beiträgen auf die DRV-Rente alle Einnahmen (gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds) z.B. auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge mit fast 20% beitragspflichtig sind. Das sind in meinem Fall u.a. 130€ zusätzlich, weil ich neben der DRV-Rente zusätzlich Beiträge für eine kleine bAV-Rente (Direktversicherung) zahle und für 10J Beiträge für die Einmalzahlung einer bAV (Unterstützungskasse) . In der KVdR würde nur die gesetzliche Altersrente verbeitragt. Siehe GKV Spitzenverband: Grund­sätze für die Beitrags­be­mes­sung frei­wil­liger Mitglieder. Hierzu gibt es einen interessante Diskussion beim Privatier, nach „MIDIjob“ suchen und nach Kommentaren von „Swantje B“. Aber Vorsicht mit Umgehungsversuchen wie „Gartenpflege bei Eltern als MIDIJob“ – das kann leicht als familiäre Mitarbeit gesehen werden.

Bei eingetretenem Sequence of Returns Risk hat die gesetzliche Krankenversicherung den Vorteil, dass ihre Beiträge einkommensabhängig sind. Bei der privaten Krankenversicherung dagegen fallen auch bei eingebrochenen Einnahmen die gleichen KV-Beiträge an.

Techniker GKV: Ich bin nicht erwerbs­tätig und frei­willig versi­chert. Wie hoch ist mein Beitrag?

Ich bin freiwillig in der GKV versichert. Um meinen Beitrag zu berechnen, verlangt meine GKV, die VIACTIV, jährlich eine Einkommen-Auskunft und den letzten Steuerbescheid. Mit meinem Antrag auf Altersrente habe ich auch einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt. Damit erhalte ich einen Zuschuss in Höhe der Hälfte meines KV-Beitraganteils (allg. Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf die Bruttorente (also nicht auf Beitragsanteile für weitere Einnahmen)