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Schlagwort: GKV

Älter als 55J von PKV in GKV wechseln – Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte

Zu Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland: siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV. Zusätzlich zu dort dargestellten Möglichkeiten von der PKV in die GKV zu wechseln gibt es eine Möglichkeit auch älter als 55J zu wechseln.

Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird kann über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte prinzipiell von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.

  • Wechsel innerhalb einer Frist von 3 Mon nach dem SB-Bescheid.
  • Vorversicherung in der GKV für 3 der letzte 5 Jahre eines Elternteils oder Ehegatten/Lebenspartners.

Allerdings schützen sich die meisten GKV dagegen mittels einer Altersgrenze zur Aufnahme in ihrer Satzung. Die VIACTIV GKV hat jedoch keine solche Altersgrenze in ihrer Satzung. Da sich sowas jederzeit ändern kann – am besten vor Entscheidung zu einem Wechsel dort anrufen.

Mein persönlicher Grund noch mit 57J von der PKV in die GKV zu wechseln (mit der Folge nun freiwillig in der GKV versichert zu sein) war, dass ich meiner PKV nicht vertraute. Es gab einige Streitereien, die ich zwar unter Zuziehung einer Fachanwältin alle zu meinen Gunsten regeln konnte – aber ich möchte mir so ein Gezerfe im Alter nicht mehr antun. Die häufig erwähnte höhere Steigerung der PKV-Beiträge gegen über der GKV gab es in meinem Fall nicht. Allerdings weiß ich natürlich nicht wie sich die Beiträge im Alter entwickeln werden. Insbesondere ist mir unklar wie sich Einstellungen alter PKV-Tarife auswirken. Bin froh diesem vorsätzlich undurchsichtigen PKV-Gewirr entflohen zu sein.

Beim Wechsel von der PKV in die GKV sollte man immer beachten ob man die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllen wird oder als Rentner freiwillig in der GKV sein wird. Für freiwillig in der GKV Versicherte können die KV-Beiträge erheblich höher sein als in der KVdR weil zusätzlich zu Beiträgen auf die DRV-Rente alle Einnahmen (gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds) z.B. auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge mit fast 20% beitragspflichtig sind. Das sind in meinem Fall 130€ zusätzlich, weil ich neben der DRV-Rente zusätzlich Beiträge für eine kleine bAV-Rente (Direktversicherung) zahle und für 10J Beiträge für die Einmalzahlung einer bAV (Unterstützungskasse), Siehe GKV Spitzenverband: Grund­sätze für die Beitrags­be­mes­sung frei­wil­liger Mitglieder. In der KVdR würde nur die gesetzliche Altersrente verbeitragt. Hierzu gibt es einen interessante Diskussion beim Privatier, nach MIDIjob suchen, siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV.

Ich bin zu meinem Wechsel in die GKV vom Versicherungsberater Kanzlei ALBERS sehr gut per E-Mail beraten worden.

Finanzen?Erklärt: Entnahmestrategien optimieren: Lohnt sich der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wichtige Versicherungen

Versichern sollte man sich gegen existenziell bedrohliche Risiken. Fürs Reisen ist speziell eine Auslands(Reise)Krankenversicherung besonders wichtig und Kfz-Versicherungen im Reiseland. Und man kann eine Privathaftpflicht wählen, die auch im Reiseland eintritt (ohne zusätzliche Kosten).

Siehe auch
Reisen unter Corona (COVID-19)
Vorsorge für Notfälle
Welche Versicherungen braucht man und welche nicht? (finanztip.de)
Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig? | Verbraucherzentrale.de

Wichtige Versicherungen:

  • Auslands(Reise)Krankenversicherung
    Ist m.E. Unverzichtbar!
    Siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung.
    Zusätzlich zur Auslands(Reise)Krankenversicherung für lange Reisen habe immer auch Jahres-AuslandsReiseKV (ca. 10€/J), damit ich bei kurzfristig angetretenen Reisen oder kurzer Reisedauer immer ohne nachdenken abgesichert bin, z.B. die Debeka (bis 70 Tage pro Reise).
  • Deutsche Krankenversicherung (GKV, PKV)
    In D besteht Versicherungspflicht.
    Bei langen Reisen, erwägen, die Deutsche KV auf Anwartschaft zu stellen.
  • Privathaftpflicht (PHV)
    Habe darauf geachtet, dass diese auch im Ausland eintritt – vielleicht hilft das ja mal, wenn ich z.B. Schäden an einem gemieteten Apartment verursachen sollte.
  • Für Besitzer von Häusern oder Wohnungen
    Bei längerer Abwesenheit können Leerstandsfristen von Wohngebäude- und Hausratsversicherungen überschritten werden und dadurch Versicherungsleistungen eingeschränkt werden. Es empfiehlt sich seine Verträge dazu zu prüfen.
    • Wohngebäudeversicherung
      Inkl. Elementarschäden!
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Kfz-Versicherung
    Besser ganz auf ein eigenes Fahrzeug verzichten.
    Auf Reisen plane ich meine Apartments so, dass ich möglichst alles fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Beim Mieten Fahrzeugen im Reiseland sollte man immer auf eine gute Versicherung achten und dafür auch höhere Kosten in Kauf nehmen. Wer will schon gerne auf hohen Unfallkosten sitzen bleiben, der (vielleicht korrupten) Polizei ausgeliefert sein oder gar im Knast landen. Auch will man als Verursacher eines Schadens halbwegs sicher sein, dass die Opfer angemessen kompensiert werden.
    Auch in D brauchte ich an den meisten Wohnorten kein Auto – In Karlsruhe standen die Carsharing-Autos näher, als ich ein eigenes Auto hätte parken können und jetzt im Ruhestand habe ich Zeit und Lust Öffis zu nutzen.
  • Für Berufstätige, insbesondere in jungen Jahren oder wenn man eine Familie zu versorgen hat, empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Weil es bei Zahlungen dieser Versicherung besonders viele Streitigkeiten gibt, ist hier wohl zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung anzuraten – letztere mit ausreichend Vorlauf abschließen!.
  • Pflegeversicherung (PV)
    In D besteht Versicherungspflicht.
    Statistisches Bundesamt: „Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 8 % pflegebedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 76 %.
    Die gesetzliche PV deckt nicht alle Kosten ab. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen (ich habe mich dagegen entschieden).
    – Finanztip: So bist Du im Pflegefall abgesichert, Die Pflege-Lücke mit einer privaten Zusatzversicherung schließen
    Pflegeberatung, Pflegegrad, Verhinderungspflege u.v.m … (pflege-dschungel.de)
  • (Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung)
    Für Hundehalter wichtig.
  • (Rei­se­rück­tritts- / Reiseabbruch-Ver­si­che­rung)
    Lohnt sich für teure Reisen, lange im Voraus gebuchte Reisen, Leute mit erhöhtem Erkrankungsrisiko und Familien mit Kindern.
    Ich nutze keine.
  • Reisegepäckversicherung
    Sind überflüssig: hoher Beitrag, geringer Schutz.

Erwägenswerte Versicherungen

Ich selber habe keine Hausratsversicherung: Hänge nicht an Dingen. Auf meinem teuren Fahrrad sitze ich entweder darauf oder es steht in einem sicheren Raum. Ein Verlust meines Hausrats würde mich nicht aus der Bahn werfen.

Ich habe Zusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte und Zähne. Diese sind bei meinem Wechsel von der PKV in die GKV übrig geblieben und kosten wegen Altersrückstellungen nur noch 20€/Mon. KH Zusatzversicherung würde ich heute wohl nicht mehr abschließen.

Zusätzlich habe ich meine Mitgliedschaft in der IG-Metall auch als Rentner aufrechterhalten. Diese bietet u.a. kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung zu arbeits- und sozial-rechtlichen Themen.

Versicherungsberatung

Zum Reduzieren von Versicherungsbeiträgen muss man evtl. nicht mal die Versicherung wechseln. Einfach mal beim Bestandsversicherer anrufen – nachdem man sich über Alternativen informiert hat. Bei meiner Wohngebäudeversicherung hat das zu einer guten Beitragsermäßigung geführt.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg kann sich ab 30€ zu Versicherungen beraten lassen: Schriftliche Beratung Versicherungen per E-Mail oder Brief

Es gibt VersicherungsBERATER, die im Unterschied zu Vertretern und Maklern rein auf Honorarbasis arbeiten und keine Provisionen kassieren. Eine Beratung kostet zwar so ab 160€, aber dafür wird man im eigenen Interesse beraten.

Um schnell und sehr bequem seinen Versicherungsstatus zu prüfen, empfehle ich die kostenlose Clark App(*). Mit Nutzung der App gibt man Clark die Maklervollmacht und bestehende Versicherungsvertreter/-berater/-makler bekommen ihre (Bestands)provisionen nicht weiter- für mich sehe ich darin allerdings keinen Nachteil. Man braucht bei Clark nur die Art der Versicherung und den jeweiligen Versicherer anzugeben (nicht mal die Versicherungsnummer ist nötig) und erhält umgehend eine Bewertung seiner Versicherungen und etwas später Vorschläge zum Wechsel und für evtl. interessante weitere Versicherungen. Natürlich sollte man bei deren Empfehlungen, speziell unter der Überschrift „Unterversichert“ bedenken, es hier mit einer Maklerfirma zu tun zu haben, die an Provisionen verdienen will. Für unabhängige Beratung wendet man sich besser an einen Versicherungsberater.

Bei nachträglicher Angabe von Vertragsnummer oder durch Hochladen des Versicherungsscheins werden die Bewertungen und Empfehlungen genauer. Den von Clark beworbenen Rentencheck gibt es aktuell leider nicht, dieser ist aus dem Prototyp des Rentencockpits für die DRV, jetzt Digitale Rentenübersicht (rentenuebersicht.de), entstanden – letzere unterstützt (Nov 2023) zusätzlich zur GRV leider erst wenige bAV und pAV.

[*) Diese Seite enthält Affiliate Links. Das kostet dich nichts, bringt mir aber etwas Einkünfte.]

Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung

Weil zum Umgehen mit einer GKV und AuslandsKV im Falle eines langen Auslandsaufenthalts viele Halbwahrheiten kursieren, hier Ergebnisse meiner Recherchen dazu. Ich bin weder ein Spezialist für diese Themen noch habe ich lange Erfahrung dazu, aber ich habe viele Quellen verlinkt, damit ihr meine Aussagen selbst verifizieren könnt.

Inhalt

Siehe auch:

Auslands(Reise)KV ist unverzichtbar

Das Risiko hoher Krankheitskosten sollte man generell mittels einer KV mit anderen Mitgliedern poolen. Vorsicht! der Mensch neigt generell zur Unterschätzung niedriger Wahrscheinlichkeiten. Risiko ist die Kombination von  Eintrittswahrscheinlichkeit  und Auswirkung.

Meines Erachtens braucht man für rein eigene Vorsorge mehr als ein paar Millionen € Gesamtvermögen. Falls man auf eine Auslands(Reise)KV verzichten möchte und auf die Rückfallmöglichkeit in eine deutsche KV setzt (siehe Rückkkehr in die KV) braucht man wohl ca. 150T€ Rücklagen: 50T€ für Notfall/Erstversorgung in einem ausländischen KH, 100T€ für medizinischen Rücktransport. Ein Intensivtransport z.B. von Mexiko nach D kann bis zu 70T€ Euro kosten, von Asien oder Australien bis zu 130T€, siehe ADAC: So viel kostet ein Rücktransport nach Deutschland. Für GKV-Versicherte bleibt das Risiko von Beitragsnachzahlungen nach Rückkehr wenn man keinen Versicherungsschutz für die Zeit des Auslandsaufenthalts nachweisen kann. Vielleicht kann die Krankenrücktransport-Versicherung mit Flugdienst welche einige Kreisverbände des DRK für ihre Mitglieder abschliessen hilfreich sein. Behandlungen in USA oder Kanada können sehr teuer sein.

Man muss natürlich jeder bei jeder schweren Erkrankung zurück nach Deutschland: z.B. in Thailand ist die medizinische Betreuung mindestens genauso gut wie in D, wenn nicht besser – vorausgesetzt, man hat das Geld dafür.

Wer glaubt, sich mit monatlichen Rücklagen in Höhe typischer KV-Beiträge (z.B.  300€ ) selbst vorsorgen zu können verkennt die Leistungen von KV durch Verteilen hoher Risiken auf viele Beitragszahler. 

Schaut euch wenigstens das erste Video mal an:

Nora Dunn – Surviving A Scooter Accident In Grenada

Deshalb ist in Ländern in denen die deutsche KV nicht gilt eine Auslands(Reise)KV unverzichtbar. AuslandsKV sind generell billiger als vergleichbare deutsche PKV, ein Grund dafür soll sein, dass sie keine Altersrückstellungen bilden müssen.

In der KVdR zahlt ein Rentner mit 1.700€ Bruttorente ca. 190€ GKV-Beiträge (130€ KV + 56€ PV) Rechner für Nettorente (GdB, Steuer, KV). Siehe auch Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Für freiwillig in der GKV Versicherte können die KV-Beiträge erheblich höher sein als in der KVdR weil zusätzlich zu Beiträgen auf die DRV-Rente alle Einnahmen (gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds) z.B. auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge mit fast 20% beitragspflichtig sind. Das sind in meinem Fall 130€ zusätzlich, weil ich neben der DRV-Rente zusätzlich Beiträge für eine kleine bAV-Rente (Direktversicherung) zahle und für 10J Beiträge für die Einmalzahlung einer bAV (Unterstützungskasse), Siehe GKV Spitzenverband: Grund­sätze für die Beitrags­be­mes­sung frei­wil­liger Mitglieder. In der KVdR würde nur die gesetzliche Altersrente verbeitragt.

Die DRV zahlt für alle Versicherten ( gesetzlich oder freiwillig in GKV oder in PKV) eine KV-Zuschuss zur privaten KV auch für Auslands(Reise)KV (aber nicht zur Anwartschaft!), solange man sich nur vorübergehend also nicht gewöhnlich im Ausland aufhält, siehe KV-Zuschuss für GKV-Anwartschaft und Auslandsreiseversicherung?

GKV in EU-Ländern

Für kurze Aufenthalte in EU-Ländern hat man mit der GKV-Gesundheitskarte den im Reiseland üblichen Versicherungsschutz. Die Rückseite der GKV-Gesundheitskarte ist die europäische Krankenversicherungskarte.

Für lange Aufenthalte (länger als 3 Mon) muss man seine deutsche Krankenkasse informieren. Diese stellt dann das Formular S1 aus, welches beim Krankenversicherungsträger im Reiseland vorgelegt werden muss, um für die medizinische Versorgung nach dem Recht des Reiselandes berechtigt zu sein. Siehe auch Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung in Europa und Abkommensstaaten.

Krankenversicherungen für außereuropäische Auslandsreisen

Die GKV darf im außereuropäischen Ausland (bis auf wenige Sonderfälle) nicht leisten. Manche deutsche PKV-Tarife leisten auch für Urlaubsreisen von ein paar Wochen.

Bei Krankenversicherungen für Auslandsreisen herrscht ein großes Wirrwarr an Bezeichnungen und Tarifen. Ich unterscheide  dabei folgende Arten von KV:

  • Jahres-AuslandsReiseKV (ca. 10€/J)
    Geeignet für beliebig viele Urlaubsreisen in einem Jahr, bei der Debeka bis 70 Tage pro Reise.
    Für manche könnte die AuslandsReiseKV der Miles & More Kreditkarte Gold interessant sein, sie gilt auch ohne Karteneinsatz und mit max. 90 Tagen Reise für vergleichsweise lange Reisen, aber nur medizinisch notwendiger Rücktransport, siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte) und Lohnt sich die Miles and More Kreditkarte?
  • ReiseKV (ca. 2€/Tag)
    Geeignet für 1 Reise mit max. 365T Reisedauer.
    Kein Heimaturlaub mitversichert.
  • Auslands(Reise)KV bis 1J
    Geeignet für 1 Reise mit max. 365T Reisedauer.
    Beispiel: HanseMerkur RK 365:
    – Kein Heimaturlaub mitversichert.
    – Keine Gesundheitsprüfung, aber absehbare Folgen von Vorerkrankungen ausgeschlossen.
    Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport.
  • Auslands(ReiseKV) bis 5J (bis 75J abschließbar, ca. 60€/Mon)
    Geeignet für Langzeitreisen bis 5J Dauer.
    Häufig wird die HanseMerkur RKL empfohlen.
    – Heimnaturlaub bis 6Wo/Jahr mitversichert.
    – Keine Gesundheitsprüfung, aber absehbare Folgen von Vorerkrankungen ausgeschlossen.
    – Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport.
  • AuslandsKV (Ü60 280+€/Mon)
    Geeignet für Daueraufenthalte im Ausland und für Ältere.
    Die BDAE Expat Infinity scheint interessant:
    – Lebenslange Versicherbarkeit.
    – Heimatland mitversichert.
    – Bietet Anwartschaft für Reiseunterbrechungen oder um sich vor Reiseantritt einen jüngeren Gesundheitszustand zu sichern.
    – Ab 60J ärztliches Gesundheitszeugnis nötig. Vorerkrankungen gegen Zuschläge versicherbar.
    – Medizinisch sinnvoller Krankenrücktranspor
    t.

Interview mit BDAE zu KV in Thailand.

Eine schöne Übersicht findet sich auf HanseMerkur Erfahrungen: Die Auslandskrankenversicherung im Test.

Die zu zahlenden Prämien sind bei Einschluss von USA/Kanada teils deutlich höher.

Bei manchen Auslands(Reise)KV gibt es eine Versicherungs-Debitkarte für den Geldbeutel. Eine solche im Notfall dabei zu haben kann hilfreich sein. Ich hatte z.B. eine Real-Time Notfallkarte der Allianz zur AuslandsReiseKV von STA.

Eine gute Auswahlseite zu Reiseversicherungen: ReisePolice24.

Einschränkungen von Auslands(Reise)KV

Für Leute mit wechselnden Aufenthaltsorten im Ausland könnte folgende Spitzfindigkeit im Kleingedruckten der RKL relevant sein: „Als Unterbrechung der Auslandsreise gilt die vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, wenn die versicherte Person danach an den Ort ins Ausland zurückkehrt, an dem sie sich vorher befunden hat.“ Keine Ahnung, wozu das gemeint ist – kann man aber auf Wunsch ändern lassen: „Entgegenkommend können wir Ihnen bei Abschluss des Vertrages bestätigen, dass die Reise auch in einem anderen Land fortgesetzt werden kann entgegen den Bedingungen.“

Wegen der Wohnsitzklausel in §4 der Versicherungsbedingungen ist die RKL ungeeignet wenn man einen Wohnsitz im Reiseland hat.  „Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – …  spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat …“. Diese VB spricht ausdrücklich von einem Wohnsitz und nicht von den Wohnsitz. Die VB spricht nicht von Lebensmittelpunkt oder gewöhnlicher Aufenthalt sondern von Wohnsitz und Wohnsitze kann man im In- und Ausland mehrere gleichzeitig haben. Laut schriftlicher Auskunft der HanseMerkur vom 3.5.2021 an mich: „Der Versicherungsschutz gilt lediglich für vorübergehende Reisen. Sofern in einem Reiseland ein Wohnsitz besteht, erlischt der Versicherungsschutz.“

Im Artikel „Wohnsitz bei Langzeitreiseversicherung“ von Aug 2018 wird folgende schriftliche Mitteilung der HanseMerkur zitiert.

Demnach verzichtet die RKL aus Kulanzgründen auf diese Wohnsitzprüfung. Ich habe trotzdem nochmal bei der HanseMerkur nachgefragt und werde die Antwort hier posten[!!!].
“ Für den Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung für längerfristige Auslandsaufenthalte ist ein deutscher Wohnsitz erforderlich. In der Regel melden sich dann die versicherten Personen in Deutschland ab, wenn sie vorübergehend ins Ausland ziehen. In § 2, Abs. 7 ist beschrieben, dass der Versicherungsvertrag endet, wenn u.a. die versicherte Person aus Deutschland wegzieht.“Damit ist gemeint, dass wir zwar vorübergehende Auslandsaufenthalte versichern, nicht jedoch dauerhafte Auslandsaufenthalte, z.B. im Rahmen einer Auswanderung. Der maximal versicherbare Zeitraum, den wir absichern können, beträgt 5 Jahre (Tarif RKL oder Young Travel).
Die in § 4, Abs. 2 (Tarif RKL) oder in § 3 (Tarif RK365) beschriebene Wohnsitzklausel soll in zukünftigen Versicherungsbedingungen entfallen und bis dahin soll sie in Bestandsverträgen der Krankenversicherung (Business und Touristik) kulant ausgelegt werden. Hat also ein Bestandskunde den Vertrag RK365 oder RKL wird auf die „Wohnsitz-Prüfung“ verzichtet und entsprechend Versicherungsschutz gewährt.“
Aus Sicht des Autors wird aus einem Auslandsaufenthalt ein dauerhafter Aufenthalt wenn man zum Beispiel:

  • Einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag hat
  • Dauerhaft in dem neuen Land gemeldet ist
  • Ihr ein permanentes Visum für das Land hat

KV Kündigung, Anwartschaft

Bzgl. der Krankenversicherung ist weniger die Kündigung oder Anwartschaft bei Ausreise das Problem, sondern was bei einer Rückwanderung passiert.

Für lange Auslandsaufenthalte macht es Sinn seine deutsche KV zu kündigen oder auf Anwartschaft zu stellen.

Um Probleme durch Änderungen von Reiseterminen (z.B. Flugverschiebung) zu vermeiden ist es wohl besser, Termine für Kündigungen und Anwartschaften nicht tagesgenau zu beantragen, sondern mit etwas Luft – also z.B. die Anwartschaft zum nächsten Monatsanfang nach der geplanten Anreise und das Wiederaufleben der KV zum Monatsanfang von der geplanten Rückreise.

Zur Kündigung einer GKV ist es nicht nötig sich aus D abzumelden oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb D nachzuweisen. Der Nachweis einer geeigneten AuslandsKV alleine reicht hier völlig aus. Bei den PKV dagegen scheint eine Kündigung nur über das Abmelden aus D möglich zu sein, dazu habe ich aber nicht weiter recherchiert.

Siehe: § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Der GKV-Spitzenverband schreibt zum Thema „Private Auslandskrankenversicherung als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“:
„Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine private Auslandskrankenversicherung für längere Aus-landsaufenthalte (z. B. Au-pair-Aufenthalt, Sabbat-Jahr) den Anforderungen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall entspricht. Betroffen von dieser Fragestellung sind die Fallkonstel-lationen, bei denen das deutsche Krankenversicherungsrecht Anwendung findet, weil der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Mitglieds (vgl. § 3 SGB IV in Verb. mit §30 SGB I) trotz sei-nes vorübergehenden – unter Umständen auch mehrjährigen – Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland besteht. Würde eine private Auslandskrankenversicherung die Voraussetzungen ei-ner anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall erfüllen, wäre die Mitgliedschaft der nach §5Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherten mit dem Ablauf des letzten Tages vor dem Auslandsaufent-halt zu beenden (vgl. § 190 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 SGB V).“

Demnach ist der Nachweis einer als anderweitiger Anspruch geltenden AuslandsKV alleine ausreichend um eine GKV zu kündigen, also völlig unabhängig vom Meldestatus in D oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Diskussionen mit der GKV kann es aber dazu geben, ob eine konkrete AuslandsKV als Absicherung im Krankheitsfall gilt. Dazu schreibt der GKV-Spitzenverband:

„Die Anerkennung einer privaten Auslandskrankenversicherung als anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 und § 175 Abs. 4 Satz 4 SGBV setzt eine kumulative Erfüllung folgender Anforderungen voraus

a) Der Versicherungsvertrag beinhaltet die Absicherung eines Auslandsaufenthalts, der über die Dauer von 42 Tagen hinaus geht.

b) Der Leistungskatalog des Versicherungsvertrags entspricht der Art nach – nicht dagegen dem Umfang nach – den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgese-hen sind.

Die Anerkennung einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall unter vorgenannten Voraus-setzungen beschränkt sich nicht auf die Verträge, die bei einem in Deutschland zum Geschäfts-betrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen zustande kommen.“

Weitere Infos finden sich bei Wireless Life:
Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigung und Wiederaufnahme bei Auslandsaufenthalt
Mythos: Anwartschaft & Wiederaufnahme in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

Gute Auskünfte bekommt man vom „GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)“.

test.de 04/2023: Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

Meine Pläne zur Krankenversicherung

Ich selbst bin freiwillig in der GKV versichert. Werde auch für kürzere Reisen in denen ich meinen Anspruch in der Pflegeversicherung nicht verlieren würde eine Anwartschaft beantragen, weil ich meinen Anspruch nicht aus Schusseligkeit verlieren will und um Überraschungen mit möglichen Gesetzesänderungen oder eventuelles Gezerfte beim wieder in meiner GKV anmelden zu vermeiden, das sind mir die 50€/Mon wert.

Für meine Langzeitreisen werde ich eine Auslands(Reise)KV abschließen. Vermutlich die HanseMerkur AuslandsreiseKV RKL (bis 5J). Diese beinhaltet KV für 6Wo pro Jahr Heimaturlaub (Vorsicht! das gilt nicht für die ähnliche HanseMerkur 365). Da man die RKL vor der abgeschlossenen Dauer beenden kann ist es wohl sinnvoll sie im Zweifel eher zu lang abzuschließen, um Verlängerungen zu vermeiden. Sie gilt aber nur bis 75J. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, aber absehbare Folgen von Vorerkrankungen sind ausgeschlossen (Einschränkung der Leistungspflicht in den Versicherungsbedingungen lesen).

Bei Vorerkrankungen könnte es vielleicht hilfreich sein, sich vor der Abreise vom behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass bei fundierter Einschätzung des medizinischen Risikos während der Reise nicht mit Komplikationen und Behandlungsbedürftigkeit aufgrund der bestehenden Vorerkrankung gerechnet werden muss.

Parallel prüfe ich ob und zu welchen Konditionen mich die lebenslange AuslandsKV BDAE Expat Infinity nehmen würde. Das wäre eine Möglichkeit für älter 75J. Für die ist in meinem Alter ein ärztliches ein Gesundheitszeugnis nötig. Sie bietet sogar eine Anwartschaft. Diese kann man für einen langen Heimataufenthalt nutzen oder bevor man die KV überhaupt aufleben lässt, um sich einen jüngeren Gesundheitszustand zu sichern.

Rückkehr in die KV

Für eine Rückkehr aus dem Ausland nach D kann es viele Gründe geben: finanzielle, wirtschaftliche, emotionale, sprachliche, Erkrankungen, … Rückwanderung: Warum jeder Auswanderer eine Exit-Strategie benötigt. Für diesen Fall sollte man ausreichend Rücklagen haben um im Heimatland wieder auf die Beine zu kommen: z.B. genug für die Lebenshaltungskosten über 6 Mon auf einem Konto im Heimatland.

Bestand die letzte KV in D bei einer GKV, dann hat man als pflichtversicherter das Recht, sich wieder in der ehemaligen GKV (oder deren Rechtsnachfolgerin) zu versichern. Freiwillig in der GKV Versicherte dagegen haben keinen Anspruch auf Wideraufnahme wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (ob sich das auf das Einkommen bei Ausreise oder Rückreise bezieht, weiß ich nicht). Für diesen Fall ist eine Anwartschaft ratsam, kostet ca. 50€/Mon.

Um seinen Anspruch in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss man innerhalb der letzten 10J mindestens 2J lang Beiträge für die Pflegeversicherung gezahlt haben. Dazu kann man bei der GKV eine Anwartschaft inkl. PV abschließen.

War man in D zuletzt in einer PKV versichert, dann hat man das Recht auf private Versicherung im Basistarif, kostet 2023 808€ KV + 152€ PV). Vielleicht kann man als PKV-Rückkehrer in den Notlagentarif? Dazu habe ich aber nicht recherchiert. Vielleicht als Brücke zuerst in den Basistarif, damit man überhaupt mal versichert ist. Vorsorglich kann man für die Abwesenheit eine Anwartschaft abschließen. In der GKV kostet diese nur ca. 50€. Die PKV ist hier deutlich teurer, sie unterscheidet zwischen einer kleinen Anwartschaft (kostet 5-10% des Tarifs) und einer großen (Eintrittsalter und Gesundheitszustand bleiben erhalten – kostet 20-45% des Tarifs).

Pflegeleistungen im Ausland

Es gibt einen Leistungsausschluss (§ 52a SGB V), wenn sich Personen nur in den Geltungsbereich der GKV begeben, um missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieser ist nach Aussagen von AOK und DVKA aber für nur Fälle wie vorsätzliche Eigenschadenzufügung oder nicht der Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) unterliegende Personen (z.B. Ausländer) gedacht. Für mich liest sich das aber nur so, als ob auch Auswanderer, die wiederholt nur zu Behandlungen nach D zurückkehren, prinzipiell Probleme bekommen könnten. Wer auf Dauer oder wegen einer langwierigen Krebserkrankung o.Ä. ins Heimatland zurückkehrt fällt sicher nicht unter diese Klausel.

Eine Nachfrage beim DVKA was zur Rückkehr in die GKV zu beachten sei ergab:

  • Man sollte sich bei Rückkehr mögl. kurzfristig um das Wiederaufleben der GKV kümmern. Wenn möglich schon aus dem Ausland, noch vor der Rückreise, ggf. mit dem Hinweis evtl. nötige Unterlagen nachzureichen. Wenn man im „Koma“ ankommt, kann das ein Betreuer regeln, siehe Vorsorge für Notfälle. Die GKV gilt nach ihrem Wideraufleben rückwirkend ab Einreisetag.
  • In der Zeit zwischen Einreise und Versicherungsbescheinigung hat man noch keine Versicherung, kein gültiges Versicherungskärtchen. Meist wird man wohl trotzdem „normal“ behandelt, wenn man dem Arzt oder KH seine Situation erläutert. Im schlechtesten Fall bekommt man eine Privatrechnung, kann diese aber bei der GKV einreichen. Dabei dürften die Zahlungsfristen ausreichen, um nicht in Vorleistung gehen zu müssen. Vielleicht hilft in der Zwischenzeit auch eine weiterbestehende AuslandsKV mit mitversichertem Heimataufenthalt.
  • Es gilt eine reguläre Frist von drei Monaten, in der man sich (sofern man die Voraussetzungen erfüllt) in einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl versichern kann. Verpasst man diese Frist, muss man zurück in die Krankenkasse, in der man vorher versichert war. In den meisten Fällen wird es einfacher sein, gleich die ursprüngliche Krankenkasse zu kontaktieren.

Es gibt wohl Fälle in denen Versicherte bei der Wiederaufnahme in ihre GKV Beiträge über viele Jahre nachzahlen mussten, weil sie keine durchgängige AuslandsKV für ihren Auslandsaufenthalt nachweisen konnten (sich also auf die Rückkehrmöglichkeit verlassen haben). Generell sollte man nicht einfach ins Ausland „verschwinden“, ohne den Status mit seiner KV geklärt zu haben, das kann einen später böse einholen z.B. Anhäufung von Beitragsschulden, siehe auch GKV Grundsätzliche Hinweise Auffang-Versicherungspflicht.

Lange Auslandsaufenthalte 1. Generelle Aspekte

Inhalt

Finanzen gestalten

Man sollte immer eine sofort verfügbare Notreserve haben von etwa 6 Monatsausgaben oder mindestens 10T€, siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung – Rückkehr und Anlage-Strategien für den Ruhestand – Fundament. Die Notreserve sollte leicht verfügbar auf einer deutschen Bank liegen (wenn steuerlich nichts dagegen spricht), siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte) – Auswanderer.

Ab 50$/Tag lässt es sich in günstigen Ländern halbwegs bequem langzeitreisen. Siehe How To Be World Travelers? $1500 Budget. Ich persönlich mag es etwas komfortabler.

Zu Steuern siehe Steuern auf Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Die Steuer in D auf Renten ist gar nicht sooo hoch.

Die Kosten, um während des Auslandsaufenthalts weiter einen Wohnsitz in D zu behalten, liegen m.E. bei mind. 300€/Mon für eine Kleinwohnung (mit Bad und Kochnische) als Alibi fürs Melderecht (mind. 23qm) oder um Sachen zu lagern. Für eine Wohnung, in der man später vielleicht mal auf Dauer leben will ab ca. 500€ – für meine Ansprüche ca. 800€. Vorsicht! Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es für Scheinanmeldungen (z.B. bei Freunden, Eltern) hohe Bußgelder! Siehe Lange Auslandsaufenthalte 2. Staatsbürgerschaft, Melderecht, Adressen.

Zur generellen Finanzgestaltung für den Ruhestand siehe Finanzen.

Krankheitsrisiko absichern

Das Risiko hoher Krankheitskosten sollte man mittels einer Krankenversicherung (KV) mit anderen Mitgliedern poolen. Vorsicht! der Mensch neigt generell zur Unterschätzung niedriger Wahrscheinlichkeiten.  Risiko ist die Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung. Die GKV darf im außereuropäischen Ausland (bis auf wenige Sonderfälle) nicht leisten. Manche deutsche PKV-Tarife leisten für Urlaubsreisen von ein paar Wochen Dauer.
Wo die deutsche KV nicht gilt, ist eine Auslands(Reise)KV unverzichtbar! Stattdessen 300€/Mon zurückzulegen ist zwar besser als nichts, deckt aber Kosten für eine Not/Erstversorgung im Reiseland oder einen Intensivrücktransport nicht sicher ab. Wer glaubt, mit monatlichen Rücklagen in Höhe typischer KV-Beiträge selbst vorsorgen zu können, verkennt die Leistungen von KV durch Verteilen hoher Risiken auf viele. Meines Erachtens braucht man für rein eigene Vorsorge mehr als ein paar Millionen Euro Gesamtvermögen.

Zur Kündigung einer GKV ist es nicht nötig, sich aus D abzumelden oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb D nachzuweisen. Eine geeignete Auslands(Reise)KV alleine reicht hier völlig aus. Bei den PKV dagegen scheint eine Kündigung nur über das Abmelden aus D möglich zu sein.
In der GKV kostet eine Anwartschaft ca. 50€ / Mon. Die PKV unterscheidet zwischen einer kleinen (kostet ca. 5-10% des Tarifs) und großen Anwartschaft (Eintrittsalter und Gesundheitszustand bleiben erhalten), kostet ca. 20-45% des Tarifs.
Bzgl. der KV ist nicht die Kündigung bei Ausreise das Problem, sondern wie eine Rückkehr in die KV funktioniert.

Siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung.

Rückwanderung mitdenken

Erfahrene Expats berichten, dass die meisten Langzeitreisenden und Auswanderer in ihr Heimatland zurückwandern, sobald sie sehr gebrechlich oder alt werden – wenn ihnen das denn möglich ist. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen jemand gerade wegen einer Pflegebedürftigkeit nach Südostasien oder Osteuropa zieht.

Für eine Rückkehr aus dem Ausland nach D kann es viele Gründe geben: finanzielle, wirtschaftliche, emotionale, sprachliche, Erkrankungen, siehe
Rückwanderung: Warum jeder Auswanderer eine Exit-Strategie benötigt
Travel losing it’s luster? Discussion for any experienced/weathered travelers

Für eine Rückwanderung sollte man ausreichend Rücklagen haben, um im Heimatland wieder auf die Beine zu kommen – in etwa für die Lebenshaltungskosten von 6 Mon, siehe Anlage-Strategien für den Ruhestand. Dazu ist es hilfreich, ein Konto im Heimatland zu behalten, siehe Kontenmodell für lange Auslandsaufenthalte.

Man sollte bei einer Auswanderung auch immer die Rückkehr mitdenken“

BDAE: Stark unterschätzt: Die Rückkehr aus dem Ausland

Ärger im Paradies: Die Einsamkeit britischer Auswanderer in Spanien (msn.com)

Diverse Infos

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