Zu Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland: siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV.
Eigentlich kann nur von der PKV in die GKV wechseln, wer jünger als 55J ist, angestellt arbeitet und ein Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300€ (in 2024) hat.
Weniger bekannt ist: Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird, kann auch in höherem Alte über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.
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