Last updated on Mai 2, 2024

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Siehe auch:

Generelles

Spitzensteuersatz in Deutschland – ab wann gilt er? – smartsteuer

Hier ein paar generelle Anmerkungen zu Steuern, um verbreitete Missverständnisse auszuräumen:

Versteuert wird nicht das gesamte Bruttoeinkommen sondern nur der steuerpflichtige Teil des Einkommens. Dieser wird durch Abzug von Freibeträgen (wie Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag) und anrechenbaren Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (z.B. KV-Beiträge, Altersvorsorgebeiträge) vom Bruttoeinkommen ermittelt.

Mit zunehmendem Einkommen steigt der Steuersatz für zusätzliches Einkommen bis zum Spitzensteuersatz von 42% ab ca. 58T€. Den Höchststeuersatz (Reichensteuer) von 45% zahlt man erst ab ca. 278T€ zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Quelle: Bundesfinanzministerium
Quelle: https://udo-brechtel.de

Beispiel: Mit einem Bruttojahreseinkommen von 55T€ hat man ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 48T€, siehe Heydorn Steuerrechner. Darauf hat man einen Durchschnittssteuersatz von ca. 23% und eine Grenzbelastung von ca 38%. Die Grenzbelastung gibt an, wie hoch zusätzliches Einkommen zu verteuern wäre. Siehe Einkommensteuer-Rechner des BMF:

Siehe auch Steuermythen.de
Auch Facharbeiter*innen zahlen schon den Spitzensteuersatz
Der Grenzsteuersatz – und andere Steuersätze
– Höhere Spitzensteuersätze schaden Wachstum und Beschäftigung

Kapitalerträge

Kapitalerträge werden mit dem persönlichen Steuersatz, höchstens jedoch mit 25% Abgeltungssteuer versteuert. Kirchensteuer und den 2021 auslaufenden Solidaritätszuschlag mal weggelassen.

Ist der persönliche Steuersatz kleiner als 25% sollte man beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von ca. 4.300€/Mon liegt der persönliche Steuersatz unter 25%. Für viele Ruheständler liegt der persönliche Steuersatz deutlich niedriger, siehe Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Die Kapitalertragssteuer (KapESt) wird nicht auf das gesamte investierte Kapital erhoben, sondern nur auf Erträge wie Dividendenzahlungen für Aktien, Zinszahlungen von Anleihen, Zinsen auf Bankeinlagen und Kursgewinnen aus Aktienverkäufen. Die KapESt ist beim Zufluss der Erträge fällig.

Eine Ausnahme bildet die Abgeltungssteuer bei Fonds: Hier wird die Wertsteigerung automatisch von der Depotbank ermittelt (Vorabpauschale und Dividendenerträge) und 25% Abgeltungssteuer darauf abgeführt – auch wenn keine Fondsanteile verkauft wurden. Siehe So funktioniert die Steuer auf Aktienfonds und ETFs seit 2018.

Die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale wird von der Bank jährlich im Januar des Folgejahres ermittelt, vom Verrechnungskonto abgebucht und an das FA abgeführt. Je nach Fondsart wird nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuert, sondern ein Teil wird freigestellt (Teilfreistellung). Bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil) werden 30% freigestellt, bei Mischfonds (mind. 25% Aktienanteil) 15%. Bei der Ermittlung wird der Sparerfreibetrag von max. 801€ (bei Singles) in Höhe des vorliegenden Freistellungsauftrags berücksichtigt.

Vorabpauschale Rechner für ETF & Fonds – Finanzfluss

Es kann also zu Abbuchungen vom Verrechnungskonto kommen, auch wenn man keine Anteile verkauft hat. Dazu sollte man für ein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen.

Als Anhaltspunkt für den zu erwartenden Steuerabzug kann man Basisertrag 2020 nutzen: 4,90€ pro 10T€ (10T€ x 0,07 % x 0,7 = 4,90 € ). Nach Berücksichtigung von Teilfreistellung (x 0,7) und Steuersatz (0,25%): 0,85€ je 10T€ Fondsanteile. Siehe Vorabpauschale für Fonds und ETF berechnen

Beim tatsächlichen Verkauf von Fonds-Anteilen werden alle Vorabpauschalen in voller Höhe auf den Verkaufserlös angerechnet. Steuern angerechnet. Vom verbleibenden Verkaufserlös sind dann bei Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent

Das Merkblatt für den inländischen Steuerzahler von Deutsche Bank zur Besteuerung von Kapitalerträgen liefert viele interessante Details.

Zu Besteuerung von Kapitalerträgen für Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) siehe 5. Finanzgestaltung – Internationale Aspekte.

Durch Buy and Hold ergibt sich ein Steuervorteil nicht nur durch Verschieben von Zahlungen in die Zukunft, sondern hauptsächlich dadurch, dass nicht gezahlte Steuern weiter Rendite bringen „zinsloses Darlehen vom Staat“.
Kommer: Steuern sparen durch Buy-and-Hold

Renten und Mieteinnahmen

Renten und Mieten werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für Immobilien gibt es spezifische, steuermindernde Abschreibungsmöglichkeiten. Zu Renten siehe Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!

Trick: LiFo-Versteuerung bei Teilverkäufen von Wertpapieren

Oliver beschreibt in Steuern auf Kapitalerträge und wie man sie minimiert – Entnahmestrategien eine elegante Möglichkeit zur Umgehung der FiFo-Regel des Finanzamtes, bei Teilverkäufen identischer Wertpapiere aus einem Depot immer die zuerst gekauften (mit dem höheren Kursgewinnen, weil länger investiert) zu besteuern. FiFo kann je nach aktuellem Steuersatz (in Arbeit, in Rente) ungünstig sein.

Will man also beim Verkauf die zuletzt gekauften versteuern, dann überträgt man einfach die restlichen Anteile vorher auf eine anderes (Unter)Depot. Beim Übertragen von Anteilen von einem Depot auf ein anderes werden nämlich immer die zuerst gekauften übertragen. Dazu sind u.U. nicht mal 2 unterschiedlichen Depotbanken nötig, weil manche Broker Unterdepots bieten.

Laut Jörg sieht eine optimale LiFo-Strategie wie folgt aus, siehe die Kommentare zu Thesaurierung extrem beim Finanzwesir.

  • Erst dann zu verkaufen, wenn entspart wird (also striktes Buy & Hold) und nur so viel zu entsparen, wie in ein paar Monaten verlebt wird (keinesfalls alle Kursgewinne mit 63 oder so realisieren)
  • Eine Kursgewinn-Leiter in der Ansparzeit zu bilden, immer, wenn zB ein tETF ~10% im Plus ist (oder halt alle ~50k Anlagesumme), faengst du mit einem neuen tETF an (oder mit demselben in einem anderen Depot)
    Dann hast du zum Entsparzeitpunkt verschiedene „Faesser“ mit unterschiedlichen „Hochprozentern“ (Kursgewinnen) und kannst die steuerl. Fifo-Regel „managen“.
  • Dann beginnst du so zu entsparen, dass die tETFs mit geringem Kursgewinn zuerst aufgeloest werden (also das ~10%-im-Gewinn-Fass), und die mit hohen Kursgewinnen zuletzt (oder vererbt oder verstiftet)
    Evtl gilt dann fuer dich bei – kleiner Rente – die Guenstigerpruefung, d.h. du zahlts gar nicht die volle Abgeltungssteuer auf deine Gewinn-Realisierungen?!
    So profitierst du max. von der Steuerstundung (ggfls noch deine Nachkommen). Unterwegs werden die Steuerfreibetraege angehoben (Realisierung von Kursgewinnen zaehlen zum normalen Einkommen), es gibt Sonderabzuege zB bei chron. Krankheiten / betreutem Wohnen / etc

Ausschüttende/Thesaurierende Fonds: Sparerfreibetrag vs Steuerstundung

Beim Investieren in Aktien-Fonds lassen sich die 801€ Sparerfreibetrag jährlich mit einem ausschüttenden Fond ausschöpfen. Andererseits lässt sich die Steuerschuld mit Thesaurierern weit in die Zukunft verschieben, siehe die Kommentare von Jörg zu Thesaurierung extrem beim Finanzwesir.

Man könnte die ersten ca. 50T€ in Ausschütter investieren und den Rest in Thesaurierer um den Sparerfreibetrag jährlich auszuschöpfen. Oder mit dem kompletten Betrag auf die Steuerstundung mit Thesauriereren setzen, in der Hoffnung, dass die Steuergesetze sich nicht zum Nachteil ändern und bei weiterhin niedrigen Basiszins – damit wird der Sparerfreibetrag erst bei einem Fondsvolumen von ca. 190T€ voll ausgeschöpft (falls ich die vorgenannten Kommentare richtig verstanden habe). Der vorgenannte Jörg sieht das so:

Sollte heutzutage (nach 2018) ueberhaupt der Sparerfreibetrag mit Ausschuettern zuerst ausgeschoepft werden, damit man „den Freibetrag nicht verschenkt“, bevor es an’s Thesaurieren geht?

M.E. nicht! Weil der SFB fuer Thesaurierer eben erst bei ca. 190k € ausgeschoepft wird (anstatt knapp ueber 50k bei Ausschuettern) und man dadurch ca. 10 Jahre spaeter ueberhaupt erst anfaengt Steuern zu zahlen! (auch hier gilt Zeit = Geld, wie beim „je frueher Anlegen, umso besser …“)

Eine Einordnung zur Steueroptimiererei von Jörg :
Erst wenn du deine Assetallokation optimierst (moeglichst hohen AktienETFanteil), die Abkehr von aktiven Fonds/Robos/Einzelaktien (Kosten, Hin&Her) durchfuehrst, machen steuerliche Optimierungen Sinn!
Steuerliche Effekte sind aber vermutlich groesser als Kosten rund um ETFs (TER/TD chasing, 0€-Sparplan-Hopping, Broker-Kosten), Rebalanzierung mit aktiven Verkaeufen+Zukaufen
.“

Weitere Infos zu Steuern:
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Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte
Frugalisten: Steuern auf Kapitalerträge und wie man sie minimiert – Entnahmestrategien
Finanztip: So holst Du das Meiste bei der Steu­er­er­klä­rung raus