Vorsicht! Vielleicht funktioniert dieses Steuersparmodell seit 2024 nicht mehr. Es beruhte auf der Ausnahme, dass in TH Auslandseinkommen, welches vor dem aktuellen Steuerjahr erzielt wurde, nicht steuerpflichtig war.

Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren nicht eintreibt, lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.

Übrigens: Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! So würde ein alleinstehender Rentner bei Versteuerung in D auf 1.700€ Bruttorente (die Mindestrente für das thailändische Rentnervisum) bei Renteneintrittsjahr 2020 im Steuerjahr 2024 ca. 35€ pro Mon ESt zahlen.

Nicht für reine Rentner, sondern für Unternehmer interessant:
Steuerfrei mit OÜ in Thailand!? – YouTube

Abgesehen von der in diesem Post diskutieren Möglichkeit „Null Steuer auf Rente“ gibt es für die Visa für Privatpersonen, Elite und O-X(LTR) Ausnahmen zur Besteuerung von Auslandseinkommen. Für z.B. O und O-A gibt es keine steuerlichen Ausnahmen.

  • Das Elite scheint sehr teuer, z.B. 900.000 THB für 5J.
    Diese Kosten relativieren sich jedoch, wenn man sie aufs Jahr umrechnet.
  • Das O-X(LTR) gibt es erst älter als 50J und es hat als Anforderungen an Bankeinlagen in TH und/oder jährliches Einkommen, z.B. 1.8M THB Einlage plus 1.2M THB Einkommen.
Weiterlesen