Weil Thailand die Steuer auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Renten) seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt, lassen sich die Lebensumstände völlig legal so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die Rente zahlt.
Siehe auch:
- Mythen und Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
- Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
- Frührente plus Job kann sich lohnen
- Freiwillige Einzahlungen in die DRV-Rente (inkl. Steuervorteile)
- Steuern auf Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen
Generell können werden deutsche Renten auch ins Ausland ungekürzt ausgezahlt. Es gibt aber 2 Ausnahmen:
- Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge. Wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegst, musst man die staatliche Förderung zurückzahlen.
- Wird eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch, weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, dann wird diese gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt.
ASEAN NOW: 6 Ways to Stay in Thailand for the Long-Term [Free Guide]
Allerdings:
- Es kann sein, dass dieses Steuerschlupfloch 2024 geschlossen wird, aber bei thailändischen „Ankündigungen“ weiss man ja nie, was am Ende dabei wirlich herauskommt.
Thailand will ab 2024 alle Einkünfte aus dem Ausland besteuern - Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch
- Es kursieren Fehlannahmen wie
„ich melde mich einfach aus Deutschland ab und fertig is!“ - Staatenlos: Was hat die Änderung der Territorialbesteuerung in Thailand für Konsequenzen?
Beschränkte Steuerpflicht in D
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Im Unterschied zu DRV-Renten sind dmit u.a. deutsche Mieteinnahmen, bestimmte Kapitalerträge und bestimmte Einnahmen aus Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile weiterhin in D steuerpflichtig – ohne Anrechnung wesentlicher Freibeträge!
Zur Besteuerung von Investments für beschränkt Steuerpflichtige ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds und Direktanlagen in Aktien oder Unternehmensanteile. Zur Besteuerung von Investment und Kapitalerträgen siehe Lange Auslandsaufenthalte 3. Steuerliche Aspekte.
Steuerfreiheit auf DRV-Renten
Nach Auslegung der Finanzverwaltung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Thailand, Folie 8 (Artikel 18 Abs. 1 und 2 DBA) liegt das Besteuerungsrecht für Renten
- bei DRV-Renten ausschließlich bei TH
- bei bAV-Renten (ausg. aus Pensionskasse?) bei D
- bei Renten aus privater Altersvorsorge (pAV) bei D
Thailand treibt seit Jahren und auch aktuell Steuern auf DRV-Renten nicht ein.
Häufig wird behauptet, das Abmelden aus D sei Voraussetzung für die Steuerfreiheit auf DRV-Renten in TH. Meines Erachtens ist nach § 8 AO Tz. 3 eine Abmeldung aus D unnötig, solange man seine dortige Wohnung nur für unregelmäßige kurze Aufenthalte nutzt, z.B. um Verwandte zu besuchen, als Heimaturlaub oder um Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen (aber z.B. nicht bei Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück). Das wird jedoch in vielen Foren anders gesehen.
Je nach Lebensumständen ist eine Abmeldung aus D nicht ausreichend. Folgende Merkmale können prinzipiell die unbeschränkte Steuerpflicht begründen, obwohl man sich aus D abgemeldet hat:
- Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland.
- Aufenthalt von mehr als 2 Mon am Stück in Deutschland.
- Aufeinander folgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wo Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
- Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft.
- Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde.
Faktisch ist der gewöhnliche Aufenthalt schwer zu verifizieren. Laut staatenlos.ch gab es in der Rechtsprechung bisher keinen Fall der Unterstellung eines Lebensmittelpunktes, sofern sich an die 3 essenziellen Faktoren (keine Wohnung, kein Aufenthalt über 183 T oder 2 Mon am Stück, kein verbliebener Ehepartner/Kinder) gehalten wurde.
Das vorgenannte Steuersparmodell für TH wird durch Auskünfte des FA Neubrandenburg bestätigt, vgl. Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern. Siehe auch: Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will.
Ob eine Beantragung zur Abstandnahme vom Kapitalsteuerbezug oder auf nachträgliche Teilerstattung der Abgeltungssteuer mit TH funktioniert und im Zusammenhang mit dem in diesen Post beschriebenen Steuersparmodell für DRV-Renten sinnvoll ist weiß ich nicht.
Vorsicht! Renten nicht monatlich aus D überweisen lassen
Thailands einzigartiges Steuersystem versteuert nur Auslandseinkommen die im Steuerjahr ins Land gebracht wurden. Ist das Auslandseinkommen in den Vorjahren erzeugt worden, dann lässt sich das Vermögen in den Folgejahren steuerfrei nach Thailand bringen. Für Rentner die sich monatlich ihre Rente nach Thailand überweisen (lassen) kann das problematisch werden, weil hohe Nachforderungen der thailändischen Steuerbehörden kommen könnten. Deshalb sollte man seine Rente nicht direkt vom Rentenservice auf ein Konto in TH überweisen lassen, sondern nur was man braucht nach TH überweisen (um keine schlafenden Hunde zu wecken aber auch nicht auffällig wenig, vielleicht so 1.500€) und den Rest auf einem deutschen Konto zwischenspeichern. Für das Rentnervisum sollte man möglichst die 800.000THB Hinterlegung Variante wählen statt 65.000THB/Mon.
Ein wesentlicher Aspekt für lange Auslandsaufenthalte ist die Krankenversicherung, siehe Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung