Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr. Man darf nun unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, sowohl vor Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach – auch bei Rente ab 63. Bei Erwerbsminderungsrenten ist ein zusätzlicher Verdienst aber weiterhin begrenzt.
Ab 2026 gibt es die Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 €/Mon steuerfrei.
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