Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr.

Man darf nun unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, sowohl vor Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach – auch bei Rente ab 63. Bei Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten ist ein zusätzlicher Verdienst aber weiterhin begrenzt.

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