Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr.
Man darf nun unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, sowohl vor Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach – auch bei Rente ab 63. Bei Erwerbsminderungsrenten ist ein zusätzlicher Verdienst aber weiterhin begrenzt.
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