[Artikel ist in Arbeit]
Ob jemand in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt und damit als natürliche Person grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt und welche Einkünfte sie erzielt. Es wird unterschieden in:
- Unbeschränkte Steuerpflicht
- Beschränkte Steuerpflicht
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Nicht steuerpflichtig
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig ist man, wenn man weder einen Wohnsitz in D hat noch sich länger als 183T im J in Deutschland aufhält, siehe Lange Auslandsaufenthalte 2. Staatsbürgerschaft, Melderecht, Adressen.
Die Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (Wegzugsbesteuerung) erweitert die Steuerpflicht bei Personen für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Wohnsitz wird in ein Niedrigsteuerland verlagert.
- Der Steuerpflichtige war in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
- Der Steuerpflichtige hat weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland – dazu kann vielleicht schon ein deutsches Bankkonto ausreichen, siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte – Auswanderer).
Wegzugsbesteuerung Deutschland – Berechnung, Umgehung & Änderungen in 2022 [Viele Ansichten von GoodbyMatrix teile ich nicht!]
Die Erbschaftsteuerpflicht wirkt als erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei deutschen Staatsangehörigen noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland nach.
Für weitere Infos zur internationalen Steuerpflicht siehe:
– Wirelesslife: Alles über Steuern für digitale Nomaden, Online Unternehmer und Freelancer
– Staatenlos: Irrtümer der Steuerpflicht in Deutschland
Mit Auslandsdepots lassen sich Steuern kaum vermeiden aber ins Folgejahr verschieben, siehe Zehn Gründe für ein Auslandsdepot … (und fünf dagegen).
Steuerflucht?
Wenn das Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen besteht und man die Steuern in D darauf für ungerecht hält, ist ein Beratung durch einen einschlägig qualifizierten Steuerberater erwägenswert um ggf. durch Internationalisierung seine Steuerpflicht in D zu vermeiden.
Viele Infos und Ansichten dazu (die ich weitgehend nicht teile) finden sich hier:
– https://www.staatenlos.ch
– https://goodbyematrix.com
– https://nomadcapitalist.com
– https://www.wohnsitzausland.com/
Auch zum Aufnehmen weiterer Staatsbürgerschaften (die kann sogar mittels Investitionen kaufen) habe ich nicht recherchiert:
–International Tax Competitiveness Index
– Index of Economic Freedom
– Statistiken zu den mächtigsten Staaten der Welt
Übrigens; Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
Als Renter unbeschränkte Steuerpflicht beantragen?
Die beschränkte Steuerpflicht kann zu höheren Steuern führen, weil bestimmte Freibeträge (z.B. 8T€ Grundfreibetrag) nicht angerechnet werden. Man kann aber beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen was häufig zu geringeren Steuern führt, weil damit man diese Freibeträge wieder angerechnet werden. Voraussetzung für den Antrag ist aber, dass die Welteinkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag liegen. Für diese Beantragung ist eine Einkommensbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nötig. Wenn diese Bescheinigung nicht zu bekommen ist (wohl z.B. in TH so) scheint das FA ausnahmsweise eigene Angaben zum Einkommen zu akzeptieren.
Wer als Auswanderer sein Einkommen im Ruhestand hauptsächlich aus Renten besteht sollte prüfen , ob sich die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht lohnt. Siehe Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht.
DRV-Rente im Ausland
Hier einige Links der DRV zur Rente im Ausland:
Rente im Ausland
Immer mehr Deutsche verbringen Ruhestand im Ausland
Ansprechpartner der Rentenversicherung nach Ländern
Rentenansprüche bei Umzug in das Ausland
Keine Steuern auf Rente in Thailand
Weil Thailand die Steuer auf DRV-Renten seit Jahren und auch aktuell nicht eintreibt lassen sich die Lebensumstände so gestalten, dass man weder in TH noch in D Steuern auf die DRV-Rente zahlt, siehe Null Steuer auf Rente in Thailand.
Bankkonten
Für Aspekte zu deutschen Konten, speziell für Auswanderer und Ausländer siehe Kontenmodell (für lange Auslandsaufenthalte) – Auswanderer.
Kapitalerträge für Steuerausländer
Auf ausländische Kapitalerträge (Zinsen) fallen genauso Steuern in D an wie auf deutsche. Bei einem Konto im Ausland ist der Anleger verpflichtet die ausländischen Erträge in seiner Steuererklärung anzugeben.
Von einem Konto bei einer inländischen Bank führt diese die Abgeltungssteuer automatisch an das FA ab.
- Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) können bei ihrer Bank einen Antrag auf Abstandnahme vom Kapitalsteuerabzug stellen. Dabei ist eine Abmeldebescheinigung aus D und eine Wohnsitzbescheinigung aus dem Ausland vorzulegen.
- Steuerausländer können nachträglich eine Teilerstattung der Abgeltungssteuer beantragen, beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Dabei wird die Differenz zwischen der Abgeltungssteuer von 25% und der nach dem geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer erstattet. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden nur 15% auf Zinsen nur 10 % Quellensteuer einbehalten.
Zur Besteuerung von Investments für Steuerausländer ist zu unterscheiden zwischen Investments in Fonds (auf Aktien, Anleihen oder Immobilien) und Direktanlagen (in Aktien oder Unternehmensanteile).
- Fonds
Mit der Investmentsteuerform von 2018 werden bestimmte Einkünfte mit Inlandsbezug bereits auf Fondsebene besteuert. Ausschüttungen und zugerechnete Thesaurierungsbeträge auf Fonds braucht der Anleger selber in D nicht zu versteuern. Als Steuerausländer trägt man also nur indirekt die renditeschmälernde Steuerbelastung welche automatisch auf Fondsebene stattfindet.
Die deutsche Nichtbesteuerung der Ausschüttungen gilt unabhängig davon, welche Vermögensgegenstände der Fonds hält und in welchen Staat der Anleger ansässig ist und ob mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungs- abkommen (DBA) besteht. - Direktanlage in Aktien oder Unternehmensanteile
Hier ist der Steuerausländer selbst ggf. im Inland beschränkt steuerpflichtig – je nach Qualifizierung der Einnahmen mit Inlandsbezug, die er unmittelbar erzielt. Ob und inwieweit Deutschland von einem etwaigen Besteuerungsrecht Gebrauch macht hängt davon ab, in welchem Staat der Anleger ansässig ist und ob aufgrund von EU-Vorschriften oder DBA ein deutsches Besteuerungsrecht eingeschränkt ist.
Für Details siehe:
Zu Besteuerung von Steuerausländers:
– InvStG 2018 – Besteuerung des Steuerausländers bei Investments in Fonds mit deutschen Aktien, Immobilien etc.
Zur Investmentsteuerform allgemein:
– Besteuerung von Investmentfonds: Neuregelungen durch die Investmentsteuerreform 2018
– So funktioniert die Steuer auf Aktienfonds und ETFs seit 2018
Besteuerung von Einzelwerten vs. Fonds für Steuerausländer
Im Kontext dieses Blogs „Weltweit im Ruhestand“ sind die Unterschiede in der Besteuerung von Investments für Steuerausländer (beschränkt in D Steuerpflichtige) zwischen Investments in Fonds (auf Aktien, Anleihen oder Immobilien) und Direktanlagen (in Aktien oder Unternehmensanteile) interessant, siehe InvStG 2018 – Besteuerung des Steuerausländers bei Investments in Fonds mit deutschen Aktien, Immobilien etc. Hier sind Fonds im Vorteil oder zumindest einfacher zu managen. Man kann als Steuerausländer deutsche Aktien und Beteiligungen der Einfachheit halber generell meiden.
„Die Fondsanlage ist bei Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) insbesondere attraktiv, wenn der Investor in einem Nicht-DBA-Staat ansässig ist oder z.B. aufgrund von Missbrauchsvorschriften, Abkommensvergünstigungen oder die Quellensteuerreduktionsmöglichkeiten der EU-Mutter-Tochter Richtlinie nicht in Anspruch nehmen kann. Auch die Inbound-Investition durch ausländische natürliche Personen in inländische gewerbliche Personengesellschaften (z.B. im Erneuerbare Energien Sektor) oder inländische Immobilien ist über Investmentfonds grundsätzlich vorteilhaft“.
Man darf jedoch nie vergessen, dass sich das Steuerrecht jederzeit ändern kann.
Auslandsimmobilien
Auch bei Auslandsimmobilien scheint mir die Entscheidung Mieten oder Kaufen eher eine Lifestyle-Entscheidung zu sein, was völlig in Ordnung ist. Ich persönlich bevorzuge es mit max. 1 Mon Verlust an Mietzahlungen umziehen zu können, wenn Nachbarn zuziehen, die laut sind, ihren Müll im Garten verbrennen, ihre Hunde nicht im Griff habe, sich einen lauten Gockel zulegen etc. oder wenn eine laute Bar in der Gegend aufmacht oder die Umweltverschmutzung störend wird.
Investieren in Auslandsimmobilien kann einerseits vorteilhaft sein für mehr Sicherheit durch internationale Diversifikation, andererseits herrscht nicht überall dieselbe Rechtssicherheit wie in D. Es wird von Fällen z.B. in Thailand berichtet in denen Ausländer zumindest Schwierigkeiten haben legal in Condos investiertes Geld nach deren Verkauf wieder aus Thailand auszuführen. In vielen Ländern ist die Bargeldverfolgung nicht so lasch wie in D – welches dafür bei der organisierten Kriminalität beliebt ist.
Auch bei Auslandsimmobilien scheint mir die Entscheidung Mieten oder Kaufen eher auf einer Grundhaltung zu beruhen als auf kühler finanzieller Abwägung.
Beziehung mit einem ausländischen Partner
Im Kontext „Weltweit …“ ist die Konstellation einer Beziehung mit einem ausländischen Partner zu bedenken. Es gibt häufig Beziehungen mit großem Altersunterschied oder solche die aus Sicht des ausländischen Partners besonders unter dem Aspekt der finanziellen Versorgung interessant sind. Ich will solche Beziehungen nicht abwerten: Sie können eine glückliche Win-Win-Konstellation für beide Partner, Familien und Länder sein. Hier sollte aber jeder vorsichtig sein – nicht nur sogenannte Liebeskasper. Liquides Vermögen oder Immobilienbesitz ist leicht vollständig verloren, Renten nicht. Es empfiehlt sich, nicht sein komplettes Vermögen offen zu legen – nicht zuletzt, um übereifrige Begehrlichkeiten von Familienmitgliedern oder Bekannten zu vermeiden. In D sollte man einen Ehevertrag haben. Bei internationalen Beziehungen sind weitergehende Absicherungen empfehlenswert. Als Ausländer hat man häufig nicht dieselben Rechte wie Inländer (selbst wenn man eingeheiratet ist) und im Ausland gibt es häufig keine mit D vergleichbare Rechtssicherheit.
Persönlich habe ich nur Erfahrung mit etwas Unterstützung der Familie meines langjährigen Reiseführers in Myanmar – schon da finde ich es schwer zu beurteilen was angemessen ist.