Last updated on Dezember 13, 2025

Inhalt

Siehe auch:
Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch!
Mythen und Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV)
Null Steuer auf Rente in Thailand
5. Internationale Aspekte zur Finanzgestaltung im Ruhestand

Auszahlung

Generell werden deutsche Renten auch ins Ausland ungekürzt ausgezahlt. Es gibt aber 2 Ausnahmen:

  • Die Riesterrente ist eine private Altersvorsorge. Wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, muss man die staatliche Förderung zurückzahlen.
  • Wird eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen bewilligt, sondern auch, weil aufgrund der Erwerbsminderung kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, dann wird diese gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt.

Rentner, die im Ausland leben, müssen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jährlich einen Lebensnachweis vorlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rente an eine lebende Person gezahlt wird.

  • Die GRV sendet das Formular für die Lebensbescheinigung in der Regel automatisch an die im Ausland lebenden Rentner. Das Formular kann jederzeit auf der Internetseite des Renten Services der Deutschen Post heruntergeladen werden.
  • Das Formular muss persönlich bei einer amtlichen Stelle bestätigt werden. Dies kann eine Gemeinde, eine Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), eine Behörde oder ein Notar im jeweiligen Wohnsitzland sein.
  • Die ausgefüllte und bestätigte Lebensbescheinigung kann im Original per Briefpost an den Renten Service der Deutschen Post geschickt werden, oder via POSTIDENT-App: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente
  • Wenn die Lebensbescheinigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht wird, kann die Rentenzahlung vorläufig eingestellt werden.
  • Verlust: Sollte das Formular verloren gehen, kann es jederzeit auf der Internetseite des Renten Services der Deutschen Post heruntergeladen werden.

Steuern

GRV-Rentner mit Wohnsitz außerhalb EU/EWR sollten bei beschränkter Steuerpflicht die steuerlichen Ländergruppen bedenken: Das Bundesfinanzministerium stuft Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) in Gruppen ein und kürzt den deutschen Grundfreibetrag prozentual – abhängig von lokalen Lebenshaltungskosten. Dadurch kann bei manchen Ländern (z. B. Philippinen) schon eine niedrige Rente steuerpflichtig werden, während EU-Staaten den vollen Freibetrag nutzen. Die Rentenhöhe selbst bleibt ungeändert;

Wer nur eine GRV-Rente als Einkünfte hat, wird in D nur gering besteuert, siehe: Die Steuer auf Renten ist in D gar nicht sooo hoch! Die Besteuerung im Ausland kann höher sein.
Insbesondere lohnen sich Pauschalsteuern i.A. nur für Leute, neben Renten noch wesentliches weiteres Einkommen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge haben.

Beispiel: Ein alleinstehender Rentner zahlt auf 1.700€ Bruttorente (das ist übrigens die Mindestrente für das thailändische Rentnervisum) bei Renteneintrittsjahr 2025 im Steuerjahr 2024 ca. 30€ pro Mon ESt, siehe Heydorn Steuerrechner (Rente und Einkommen). Das sind ca. 3% vom zu versteuernden Einkommen (um es mit dem Steuersatz im Erwerbsleben zu vergleichen) oder ca. 2% vom Brutto (um es mit den gelobten 7% Pauschalsteuer auf ausländische Einkommen in Griechenland zu vergleichen).

Die 0% Steuer auf deutsche Pensionen gibt es seit 2024 nicht mehr. Für DRV-Renten galt diese Regelung ohnehin nie.

Hier einige Links der DRV zur Rente im Ausland:
Rente im Ausland
Immer mehr Deutsche verbringen Ruhestand im Ausland
Ansprechpartner der Rentenversicherung nach Ländern
Rentenansprüche bei Umzug in das Ausland