Last updated on Januar 15, 2024
Inhalt:
Siehe auch:
- Lange Auslandsaufenthalte 4. Krankenversicherung
- Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung in Europa und Abkommensstaaten
Anspruch in der Pflegeversicherung zu erhalten
Um seinen Anspruch in der Pflegeversicherung zu erhalten, kann man statt Kündigung auf eine Anwartschaft umstellen:
- In der gesetzlichen Pflegeversicherung muss man innerhalb der letzten 10J mindestens 2J lang Beiträge für die Pflegeversicherung gezahlt haben um seinen Anspruch nicht zu verlieren. Um seinen Anspruch darüber hinaus zu erhalten, kann man bei seiner GKV eine Anwartschaft inkl. PV abschließen – kostet ca. 50€/Mon für KV+PV.
- Bei privaten Pflegeversicherungen verliert man seine Ansprüche bei Kündigung sofort. Eine Anwartschaft ist hier teurer. Man sollte sich mit seinem Versicherer oder besser einem Versicherungsberater dazu abstimmen.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich kaum von denen der gesetzlichen Versicherung.
Infos zur Pflege in Deutschland: Pflegeberatung, Pflegegrad, Verhinderungspflege u.v.m … (pflege-dschungel.de)
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
„Grundsätzlich werden Leistungen der deutschen sozialen Pflegeversicherung nicht im Ausland erbracht„.
Pflegeversicherung – www.bundesamtsozialesicherung.de
Pflegeversicherung (deutsche-im-ausland.org)
Pflegegeld im Ausland beziehen | 2023 | (transparent-beraten.de)
Pflegegeld aus Deutschland erhält man
- für max. 6Wo/J weltweit
- bei Daueraufenthalt im EU-/EWR-Ausland und der Schweiz
Pflegesachleistungen aus Deutschland erhält man im Ausland
- für max. 6Wo/J nur, wenn einen die Pflegekraft begleitet
- nicht bei Daueraufenthalt!
Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt in der EU, des EWR oder der Schweiz kann man Pflegeleistungen des Aufenthaltsstaates beantragen, wenn entsprechende Regelungen auf über- oder zwischenstaatlicher Ebene bestehen. Das deutsche Pflegegeld wird dann entsprechend gekürzt.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung
„Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung endet das Versicherungsverhältnis mit Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.“
KVB-Internet – Pflegeversicherung im Ausland (bund.de)
Aber bei Verlegung des Wohnsitzes in EU- und EWR-Staaten und Schweiz kann auf Antrag kann das Versicherungsverhältnis fortgesetzt werden. Die private PV leistet dann auch in diesen Ländern.
Bei Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in andere als die oben genannten Staaten kann das Versicherungsverhältnis unter Weiterzahlung der bisherigen Beiträge oder eine Anwartschaft aufrechterhalten werden. Die private PV leistet in diesen Ländern aber nicht.
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