Last updated on Januar 15, 2023
Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland
Pflegegeld aus D erhält man
- für max. 6Wo/J weltweit
- bei Daueraufenthalt im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz
Pflegesachleistungen aus D erhält man im Ausland
- für max. 6Wo/J nur wenn einen die Pflegekraft begleitet
- nicht bei Daueraufenthalt
Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt in der EU, des EWR oder der Schweiz kann man Pflegeleistungen des Aufenthaltsstaates beantragen, wenn entsprechende Regelungen auf über- oder zwischenstaatlicher Ebene bestehen. Das deutsche Pflegegeld wird dann entsprechend gekürzt.
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