Last updated on Januar 15, 2023

Leistungen der Pflege­versicherung im Ausland

Pflegegeld aus D erhält man

  • für max. 6Wo/J weltweit
  • bei Daueraufenthalt im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz

Pflegesachleistungen aus D erhält man im Ausland

  • für max. 6Wo/J nur wenn einen die Pflegekraft begleitet
  • nicht bei Daueraufenthalt

Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt in der EU, des EWR oder der Schweiz kann man Pflegeleistungen des Aufenthaltsstaates beantragen, wenn entsprechende Regelungen auf über- oder zwischenstaatlicher Ebene bestehen. Das deutsche Pflegegeld wird dann entsprechend gekürzt.