Zu Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland: siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV.

Eigentlich kann nur von der PKV in die GKV wechseln, wer jünger als 55J ist, angestellt arbeitet und ein Bruttogehalt unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze von 69.300€ (in 2024) hat.

Weniger bekannt ist: Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird, kann auch in höherem Alte über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.

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