Zu Vor- und Nachteilen der alternativen Krankenversicherungen in Deutschland: siehe PKV, GKV, KVdR, freiwillig in GKV.
Eigentlich kann nur von der PKV in die GKV wechseln, wer jünger als 55J ist, angestellt arbeitet und ein Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300€ (in 2024) hat.
Weniger bekannt ist: Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird, kann auch in höherem Alte über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.
Leider gibt es die u.g. Wechselmöglichkeit zur VIACTIV nicht mehr, weil auch diese GKV sich nun für das Sonderzugangsrecht mit einer Altersgrenze (hier 45J) schützt. Vielleicht gibt es noch GKV, die keine solche Altersgrenze haben, mir ist aber keine bekannt.
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