Last updated on Mai 21, 2021

Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 24.3.2021 u.a. den Gesetzgeber zur Sicherung der Freiheit kommender Generation zu schärferen Maßnahmen zu gegen den Klimawandel aufgefordert.

Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die … bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist. Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt.

Ich finde das insofern interessant weil aktuelle Maßnahmen von manchen als Freiheitsbeschränkung gesehen werden, z.B. durch diffamieren der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn als Verbot, und die viel wesentlichere Gefahr harter Freiheitsbeschränkungen ignoriert werden die durch einen unbegrenzten Klimawandel seitens der Natur kommen (Klimadiktatur durch die Natur) oder seitens der Politik dann getroffen werden müssen .